Gemäß “COVID-19- Impfpflichtverordnung” des Gesundheitsministers gibt es Ausnahmen von der Impfpflicht. Eine entsprechende Bestätigung kann nur der örtlich zuständige Amtsarzt oder Epidemiearzt ausstellen. Laut Auskunft der Stadt Wien sind “die für die Ausstellung der Impfbefreiungen erforderlichen Rechtsgrundlagen technisch noch nicht umgesetzt worden. Die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung fehlen noch, da das Vorliegen einer Impfbefreiung noch nicht in das zentrale Impfregister eingetragen werden kann. Sie haben jedoch ab 14.2.2022 auf www.impfservice.wien die Möglichkeit, Ihr Ansuchen um Impfbefreiung einzureichen.” Da es keine bundesweite Lösung gibt, hat jedes Bundesland eine eigene Plattform eingerichtet.
Viele offene Fragen
Ein unzensuriert-Leser hat sich diese Plattformen genauer angesehen und dazu einige Fragen an [email protected] gerichtet:
1.
>Die Überprüfung und Bestätigung erfolgt durch EpidemieärztInnen des zentralen EpidemieärztInnen-Pool des Landes Steiermark.<
Was genau ist ein „Epidemiearzt”?
Welche Ausbildung und spezielle Befähigung zeichnet einen solchen aus?
Wer sind diese „Epidemieärzte”? Name und Anschrift der Ordinationen?
Wo kann man einen „Epidemiearzt” konsultieren?
Ein Stellenangebot aus Kärnten (Epidemieärzte+Ausschreibung_Land Kärnten.pdf (aekktn.at)) überzeugt mich nicht wirklich, ob diese „Epidemieärzte” wirklich geeignet für diese Überprüfung sind.
Schon allein die Stellenbeschreibung klingt eher nach Call Center als nach einem qualifizierten Arzt!
2.
>Eine persönliche Vorsprache bei den EpidemieärztInnen ist nicht möglich.<
Warum nicht? Bitte begründen sie dies!
Ist in einem persönlichen Gespräch nicht eher eine Lösung zu finden; immerhin könnte hier auch nochmals, wie sagt die Regierung so schön formuliert, „Überzeugungsarbeit” geleistet werden.
3.
>Bei positivem Entscheid erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, die bei allfälligen gesundheitsbehördlichen Kontrollen vorzuweisen ist.<
Sollte dies nicht durch ein Attest o.ä. seitens des Hausarztes nach einem persönlichen Gespräch zwischen Patienten und Vertrauensarzt, der seinen Patienten nun mal besser kennt durch oft langjährige Ordinationsbesuche, Gespräche und Vorliegen sämtlicher Krankenbefunde, Medikationen und allfälliger Allergien, bereits gegeben sein?
Wenn sie anderer Meinung sind, würde mich ihre Begründung interessieren!
4.
>Eine Eintragung des Befreiungsgrundes in den e-Impfpass ist voraussichtlich nicht vor Ende April 2022 technisch möglich.<
>Auf Grund der großen Anzahl von Ansuchen ist mit einer längeren Bearbeitungszeit (jedenfalls mehrere Wochen) zu rechnen.<
Besteht in dieser Zeit eine Befreiung allfälliger Strafen?
Wenn ja, wie wird diese bestätigt?
Wenn nein, begründen sie bitte warum nicht!
5.
>Die Ausnahmegründe von der Impfpflicht sind in der Covid-19-Impfpflichtverordnung festgelegt.<
>a) Allergie beziehungsweise Überempfindlichkeit gegen einzelne Inhaltsstoffe, die in allen zentral zugelassenen und in Österreich verfügbaren COVID-19-Impfstoffen enthalten sind<
OK, meines Wissens halten die Impfstoffhersteller ihre Daten noch einige Jahrzehnte unter Verschluss. Sollte diese Annahme nicht korrekt sein, würde ich gerne sämtliche Inhaltsstoffe der betroffenen COVID-19-Impfstoffe erfahren.
Sollte dies nicht möglich sein, würde ich gerne die Inhaltsstoffe vom §2 der Covid-19-Impfpflichtverordnung genannt bekommen, auf die sich diese Aussage bezieht!
Wenn mir dies nicht bekannt gegeben wird, kann ich nicht feststellen lassen, ob ich gegen „einzelne Inhaltsstoffe” allergisch bin!
6.
Wer bearbeitet eigentlich das „Impfausnahme-Ansuchen”?
Nachdem sie in diesem Online-Portal nicht nur die Beilage heikler privater Daten, sowie amtliche Ausweise verlangen, sondern auch noch sensible Gesundheitsdaten vom Ansuchenden verlangen, finde ich die Frage mehr als berechtigt.
Wie sieht es hier mit dem Datenschutz aus? Wie können sie meinen Datenschutz garantieren und mich vor Datenmissbrauch schützen?
Gehen die Ansuchen direkt zu diesem „Epidemiearzt”, werden sie von Beamten des Landes Steiermark bearbeitet, welchen meine Gesundheitsdaten nun mal nichts angehen, oder wird die Bearbeitung des Ansuchens gar wieder mal „outgesourct”, eventuell wieder an ein Call Center aus Deutschland, die ihre Namen nicht nennen dürfen, und dem weder meine amtlichen, privaten und schon gar nicht meine Gesundheitsdaten aber schon überhaupt nichts angehen?!!?
7.
Da immer wieder behauptet wird die COVID-19-Impfung sei „sicher” und könne immer angewendet werden, außer den Ausnahmegründen in der COVID-19-Impfpflichtverordnung, würde mich wirklich interessieren, wie es hier mit Wechselwirkungen zu anderen Medikamenten bzw. Dauermedikationen und anderen Impfungen aussieht?
Wurde jedes global erhältliche rezeptfreie und/oder rezeptpflichtige Medikament u.ä. auf eine möglicherweise schädliche Wechselwirkung mit der COVID-19-Impfung geprüft?
Wenn ja, wann wurde das in dieser kurzen Zeit gemacht? Wo kann man dies nachlesen? Wer bürgt dafür? Wer garantiert mir, daß es zu keinen Komplikationen kommt, wenn ich z.B. ein Aspirin oder Blutdrucktabletten nehme, oder ein Anti-Durchfall-Medikament in einem Urlaubsziel irgendwo auf der Welt?
8.
Befangenheit!
Nachdem die Regierung und auch sie als „Das Land Steiermark” diese „Epidemieärzte”, neben Amtsärzten, als einzigen Bearbeiter der Impfausnahmen nennen, und eine Befundung durch den Hausarzt aufgrund der Möglichkeit einer „Befangenheit” ablehnen, würde mich brennend interessieren, wie sie mir die Unbefangenheit der „Epidemieärzte” sicherstellen können?
Wie jeder Bürger ist auch jeder Arzt pro oder contra Impfpflicht eingestellt, somit in gewisser Weise befangen. Trotzdem erscheint mir die „Unbefangenheit” bestellter Ärzte zu hinterfragen, wenn diese von der Regierung berufen worden sind, um die Impfpflicht umzusetzen.
Jedes Bundesland hat eigenes Portal
Zu Impfbefreiungen kommt man derzeit je nach Bundesland in unterschiedlicher Weise.