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Das quasi Arbeitsverbot für Ungeimpfte beim ORF könnte den Grundrechten widersprechen, wie Fachleute des Verfassungsrechts auch bei der “2G”-Regelung in der WU anmerkten.

1. Feber 2022 / 14:24 Uhr

ORF will ab 14. Februar Gehalt für Impffreie einstellen

Kein Tag ohne Unmenschlichkeit im Zusammenhang mit dem Impfen! Unzensuriert liegt eine „Interne Mitteilung“ des ORF-Generaldirektors Roland Weißmann vor, in der er ankündigt, “Ungeimpften” ab 14. Februar die Entgeltfortzahlung zu streichen.
Letztmalige Übergangsfrist
Unter dem Punkt Sozialleistungen heißt es unter anderem:

Für all jene Beschäftigten des Unternehmens, die im Home Office aufgrund der konkret ausgeübten Tätigkeit gar nicht eingesetzt werden oder nur teilweise in einem reduzierten Beschäftigungsausmaß ihre Arbeit verrichten können, wird letztmalig eine Übergangsfrist bis zum 14. Februar 2022 für die Fortzahlung des Entgelts festgesetzt.

ORF-Angestellte vertrauen Impf-Propaganda des eigenen Senders nicht
Abgesehen davon, dass es offenbar auch im ORF Menschen gibt, die sich von der regierungstreuen Impf-Propaganda des Senders, bei dem sie beschäftigt sind, vom Stich nicht überzeugen ließen, stellt sich auch – wie bei der „2G“-Regel in der Wirtschaftsuniversität (WU) – die Frage, ob solche rigiden Maßnahmen nicht verfassungswidrig sind?
Ausschluss vom Studium könnte gegen Grundrechte verstoßen
In der Tageszeitung Die Presse melden Fachleute des Verfassungsrechts jedenfalls erhebliche Zweifel an. In der Ausgabe vom 31. Jänner sagten Karl Stöger, Professor für Verfassungs- und Medizinrecht an der Universität Wien, und Andreas Janko, Professor am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften der Johannes Kepler Universität Linz, zur Maßnahme der WU übereinstimmend:

Die WU gibt an, mit ihrer Maßnahme das Impfpflichtgesetz umzusetzen. Das Gesetz zwingt die WU jedoch keineswegs dazu. Hingegen könnte der Ausschluss der Ungeimpften den Grundrechten widersprechen.

Arbeitsverbot für Ungeimpfte
Was für die Studenten gilt, wo Impffreie durch eine „2G“-Verordnung von ihrem Studium ausgeschlossen werden, müsste demnach auch für umgeimpfte ORF-Mitarbeiter gelten, die bei Einstellung der Entgeltfortzahlung in ihrer Existenz bedroht sind. Das Grundrecht, arbeiten gehen zu dürfen, könnte dadurch verletzt werden.
Eines ist sicher: Der Verfassungsgerichtshof wird in den nächsten Monaten viel zu tun haben. Schade nur, dass die Höchstrichter so selten zusammentreten. Grund dafür ist unter anderem, weil das Einholen von Stellungnahmen viel Zeit in Anspruch nimmt.

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