Das Bundesverwaltungsgericht hat am Freitag festgestellt, dass die Vergabe der Schultestungen an die „Covid Fighters“ rechtswidrig war. Die Republik (der Steuerzahler) muss nun für den Fehler des vom damaligen ÖVP-Mann Heinz Faßmann geführten Bildungsministeriums und der dafür zuständigen Bundesbeschaffungsgesellschaft 500.000 Euro zahlen.
“Gerichtlich festgestellte ÖVP-Freunderlwirtschaft”
FPÖ-Bildungssprecher Hermann Brückl übte in einer Aussendung scharfe Kritik an der nun sogar „gerichtlich festgestellten ÖVP-Freunderlwirtschaft“ im Zuge der Vergabe und Umsetzung der Beschaffung von Corona-Tests in Schulen. Brückl sagte wörtlich:
Dass die Steuerzahler jetzt auch noch die vom Bundesverwaltungsgericht gegen das Bildungsministerium verhängte Strafe in Höhe einer halben Million Euro für diese rechtswidrigen Vorgänge zu berappen haben – neben den enormen und möglicherweise überhöhten Kosten für die Tests selbst –, schlägt dem Fass den Boden aus. Die Geschäftemacher aus dem Umfeld der niederösterreichischen ÖVP krümmen sich vermutlich vor Lachen. So macht der ÖVP ihre Freunderlwirtschaft künftig bestimmt noch mehr Spaß.
Politische Verwicklungen
Unzensuriert hat bereits am 2. September gemutmaßt, dass die Ausschreibung auf das in Niederösterreich ansässige Unternehmen Artichoce Computing GmbH, auch bekannt unter dem Namen „Covid Fighters“, zugeschnitten gewesen sein könnte. Recherchen ergaben zudem politische Verwicklungen. In den Fokus geriet damals ÖVP-Landtagsabgeordneter Anton Erber, der gegenüber unzensuriert angab, im April als Miteigentümer der Firma ausgestiegen zu sein.
Auf die unzensuriert-Frage, ob eine Beteiligung eines Politikers bei einem Unternehmen, das mit der Not der Menschen Geld verdient, keinen schalen Beigeschmack habe, meinte Eder:
Wenn man nicht will, dass ein Politiker auch einen Beruf ausüben kann, dann soll man das sagen.
“Dreiste Vergabe von Millionenauftrag an einen ÖVP-Mandatar”
Als die “Covid Fighters” 2020 über die „Artichoke Computing GmbH“ aus Göstling im Bezirk Scheibbs in Niederösterreich, bei der ÖVP-Landtagsabgeordneter Erber mit 20 Prozent beteiligt war, den Auftrag für die Corona-Tests an den Pflichtschulen bekam, schäumte der NÖ-FPÖ-Klubobmann Udo Landbauer. In den Niederöstereichischen Nachrichten (NÖN) sprach er von einer „dreisten Vergabe von Millionenauftrag an einen ÖVP-Mandatar“. Erstaunlich sei auch, dass eine Firma, die auf IT und damit auf Computer-Viren spezialisiert sei, anscheinend auch mit Covid-Viren umgehen könne, kritisierte Landbauer die Landesregierung.
NÖAAB-Funktionär Geschäftsführer
Auch SPÖ und NEOS hatten im Herbst parteipolitische Gründe hinter der Vergabe geortet. Abgeordnete beider Parteien hatten angesichts dessen parlamentarische Anfragen an Faßmann gestellt. Darin wurde darauf verwiesen, dass “Covid-Fighters”-Geschäftsführer Boris Fahrnberger ein ehemaliger Funktionär des niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund (NÖABB) sei.
Einspruch eines Konkurrenten führte zur Strafe
Dass es nun zu dem Urteil und der hohen Strafe gegen das ÖVP-Bildungsministerium kam, wie auch der ORF berichtete, geht auf einen Vergabe-Einspruch des Gurgeltest-Anbieters „Lifebrain“ zurück. Am Freitag kam nun das Bundesverwaltungsgericht zu dem Schluss, dass der Zuschlag rechtswidrig war. Die Leistungen deckten sich nicht mit den Angaben in der Ausschreibung, zudem lag der Preis um zwei Millionen darüber. Es handle sich um einen Verstoß gegen das Bundesvergabegesetz.
16.000 Euro für einen einzigen positiven Test
Mit der 500.000-Euro-Strafe, die die Steuerzahler blechen dürfen, verteuert sich der Test-Wahnsinn nochmals ins Uferlose. Wie berichtet, gibt das Bildungsministerium 16.000 Euro aus, um einen einzigen positiv getesteten Schüler zu finden. Im Juni des Vorjahres wurde bekannt, dass in Summe bereits 139 Millionen Euro dafür ausgegeben wurden.