Baustelle

Die Baufirma Hasenöhrl aus Niederösterreich will keine “Vermischung” zwischen geimpften und ungeimpften Mitarbeitern. Letzteren wird zudem indirekt mit Kündigung gedroht.

23. Dezember 2021 / 12:43 Uhr

Diskriminierung: Baumfirma Hasenöhrl warnt vor “Vermischung” und verfrachtet ungeimpfte Mitarbeiter in Container

Ein internes Schreiben der im Bezirk Amstetten, Niederösterreich, ansässigen Baufirma Hasenöhrl sorgt derzeit für Ärger und Kopfschütteln. Darin richtet Geschäftsführer Karl Hasenöhrl harsche Worte an ungeimpfte Mitarbeiter und verkündet zudem die Einführung einer strikten “2G-Politik” im Unternehmen. Das Schreiben liegt unzensuriert vor.
Kein Zutritt für Ungeimpfte
Aufgrund der angeblich (vor allem für Ungeimpfte) gefährlichen “Omikron”-Variante, die laut Daten aus Südafrika und Großbritannien weit milder als vorherige Mutation verläuft und hauptsächlich Geimpfte befällt, sieht sich Geschäftsführer Hasenöhrl laut eigener Aussage gezwungen, ein striktes “2G-Regime” im Unternehmen einzuführen. Ungeimpfte dürfen somit Räumlichkeiten des Bauunternehmens nicht mehr betreten:

Deshalb sind folgende Maßnahmen ab 1. Jänner 2022 einzuhalten: – Alle Räumlichkeiten der Fa. Hasenöhrl (Hautgebäude, sämtliche Räume in den Filialen, sämtliche Räume in den Beton und Asphaltwerken, Recyclingwerk, Werkstätten und Meisterbüros, Bauhütten, Lkw-Fahrer Container) sind nur mehr nach den Voraussetzungen der 2.G-Regel zu betreten. Alle anderen Personen haben ein absolutes Betretungsverbot!! Dasselbe gilt für Vertreter und sonstige Besucher.

Ungeimpfte Mitarbeiter in Container “abgesondert”
Gnädige Ausnahmen gibt es für ungeimpfte Mitarbeiter. Diese sehen sich künftig allerdings mit weitgehend diskriminierenden Maßnahmen konfrontiert. Wie der Geschäftsführer schreibt, dürfe es zu “keiner Vermischung” (!) zwischen geimpften und ungeimpften Mitarbeitern kommen. Daher werden Ungeimpfte in eigene Containerbüros verfrachtet. Geimpfte bekommen ein Büro im Hauptgebäude:

Büromitarbeiter, welche nicht geimpft sind, werden in das neue Containerbüro, in die neuen Räumlichkeiten oberhalb des neuen Labors oder in das Büro beim Asphaltwerk verlegt. Alle geimpften Mitarbeiter, welche sich in diesen Räumlichkeiten befinden, bekommen ein Büro im Hauptgebäude. Eine Vermischung zwischen ungeim.pften und geim.pften Büromitarbeiten darf nicht stattfinden.

Indirekte Kündigungsdrohungen gegen Ungeimpfte
Weiters droht der Geschäftsführer indirekt mit Kündigung Ungeimpfter. Mitarbeiter, die die “2G-Regel” nicht einhalten können, sollen Zeitausgleich oder Urlaub nehmen. Für Arbeiten sollen ab Jänner 2022 Mitarbeiter herangezogen werden, die ebenfalls die “2G-Regel” einhalten können. Zudem verwehrt man ungeimpften Mitarbeitern die Mitfahrgelegenheiten zu den Baustellen! Das Schreiben wird mit einem Verweis auf die Möglichkeit zur Impfung in der Firma abgerundet.
Firmenchef schweigt
Unzensuriert konfrontierte die Firma Hasenöhrl und den Geschäftsführer mit besagtem Schreiben und wollte unter anderem eine Stellungnahme zu Wortwahl und diskriminierendem Inhalt des Schreibens einholen und wissen, ob bereits Mitarbeiter aufgrund ihres Impfstatus gekündigt wurden. Die Firma hüllte sich jedoch in Schweigen und ließ unsere Fragen unbeantwortet.
Hier das gesamte Schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren!
Infolge der mittlerweile sehr massiv auftretenden Omikron-Variante bei der Coronapandemie müssen wir ab 1. Jänner 2022 neue, verschärfte Sicherheitsmaßnahmen einführen. Als Geschäftsführer habe ich die Verpflichtung für die Gesundheit der Mitarbeiter zu sorgen, und deshalb habe ich den höchstmöglichen Sicherheitsstandard zu gewährleisten. Es kann auch zu Übertragungen der neuen Omikron-Variante unter Geimpften kommen, aber die prozentuelle Wahrscheinlichkeit ist um ein Vielfaches geringer als zwischen den Ungeimpften.
Diese gesundheitlich unbedingt notwendige Maßnahme ist dadurch gegeben, da wenn nur „eine einzige“ ungeimpfte Person mit der neuen Omikron-Variante infiziert wird, müssen ein Großteil, wenn nicht alle Büromitarbeiter in Quarantäne gehen und die Fa. Hasenöhrl wird handlungsunfähig. Einen solchen Zustand können wir uns nicht leisten!
Deshalb sind folgende Maßnahmen ab 1. Jänner 2022 einzuhalten:
– Alle Räumlichkeiten der Fa. Hasenöhrl (Hautgebäude, sämtliche Räume in den Filialen, sämtliche Räume in den Beton und Asphaltwerken, Recyclingwerk, Werkstätten und Meisterbüros, Bauhütten, Lkw-Fahrer Container) sind nur mehr nach den Voraussetzungen der 2.G-Regel zu betreten. Alle anderen Personen haben ein absolutes Betretungsverbot!! Dasselbe gilt für Vertreter und sonstige Besucher.
– Büromitarbeiter, welche nicht geimpft sind, werden in das neue Containerbüro, in die neuen Räumlichkeiten oberhalb des neuen Labors oder in das Büro beim Asphaltwerk verlegt. Alle geimpften Mitarbeiter, welche sich in diesen Räumlichkeiten befinden, bekommen ein Büro im Hauptgebäude. Eine Vermischung zwischen ungeimpften und geimpften Büromitarbeiten darf nicht stattfinden.
– Ich ersuche alle Abteilungsleiter, diesen Umzug mit den betreffenden Personen abzustimmen und mit der EDV-Abteilung zu koordinieren. Der Umzug muss bis spätestens 31. Dezember abgeschlossen sein!
– Als Maßstab gilt der Eintrag im grünen Pass
Die 3.-G Regel wäre grundsätzlich in unserer Firma noch anwendbar, ist aber sowohl aus gesundheitlichen Gründen und aus Gründen der Handlungsfähigkeit der Firma nicht zu verantworten. Personen, welche aus gesundheitlichen Gründen nicht impffähig sind, müssen ein ärztliches Attest vorlegen. Dann wird im Einzelfall entschieden, welche Maßnahmen zu treffen sind. LKW- und Baggerfahrer usw., welche die 2.-G Regel nicht einhalten können, werden aufgefordert, spätestens ab den 23. Dezember die Urlaubs- und Zeitausgleichsansprüche aufzubrauchen.
Aus Sicherheitsgründen sollen für Arbeiten im Jänner und Februar 2022 nur solche Mitarbeiter/innen herangezogen werden, welche die 2.G Regeln einhalten. Dasselbe gilt für Mitarbeiter, welche eine Mitfahrgelegenheit mit Firmenbussen nützen. Jene Personen, die hier die 2.-G Regeln nicht einhalten, müssen eigenverantwortlich zu den Arbeitsstätten oder Baustellen kommen. Es besteht auch heute wieder die Möglichkeit, sich in der Firma impfen zu lassen!!
Bleiben Sie gesund, lassen Sie sich impfen und schätzen und schützen Sie ihre eigene Gesundheit und die der anderen Mitmenschen!
Mit freundlichen Grüßen, best regards, KommR Ing. Karl Hasenöhrl Geschäftsleitung

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