Die Kurz-Affäre weitet sich aus: Heute, Dienstag, ist in der Morgenstunden die Meinungsforscherin Sabine B. verhaftet worden. Ihr wird vorgeworfen, für die ÖVP Umfragen gefälscht zu haben, die dann gegen Geld in einer (oder mehreren) Zeitung(en) platziert worden sein sollen.
Ex-Mitarbeiterin von Ex-ÖVP-Familienministerin
Brisant: Bei der Meinungsforscherin B. handelt es sich um die ehemalige Assistentin von Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP). Grund für den Zugriff der Exekutive dürfte nach Informationen der Kronen Zeitung Verdunkelungsgefahr gewesen sein, die Frau soll kurz vor der Hausdurchsuchung die Festplatte ihres Computers gelöscht haben.
Umfragen manipuliert
Mit der Verhaftung von Sabine B. hat die Kurz-Affäre einen neuen Höhepunkt erreicht. Die „Forscherin“, die Umfragen manipuliert haben soll (es gilt die Unschuldsvermutung) könnte zwar eine zentrale Figur in dieser Causa gespielt haben, doch hat die Justiz bisher wohl den kleinsten Fisch in diesem Kriminalfall dingfest gemacht.
Noch keine Immunität für Kurz
Ob nun auch Sebastian Kurz bangen muss, festgenommen zu werden? Die Frage stellt sich, weil Kurz am Dienstag noch nicht als Nationalrat und Klubobmann der ÖVP im Parlament angelobt wurde. Daher verfügt er bis zur Angelobung, die erst am Donnerstag über die Bühne gehen soll, über keine Immunität.
Rätsel über Wahlschein
Die einzige Voraussetzung, die Kurz für die Angelobung im Parlament benötigen würde, ist, dass sein Wahlschein vom Innenministerium ins Hohe Haus übermittelt wird. Warum das nicht geschehen ist, darüber wird gerätselt. Der Leiter für Wahlangelegenheiten im Bundesministerium für Inneres (BMI), Robert Stein, wollte zu diesbezüglichen Presseanfragen nichts sagen und verwies auf die Pressestelle des Innenministeriums. Der Ressortsprecher sagte gegenüber unzensuriert, dass der Bundeswahlbehörde bis dato die Erklärung von Sebastian Kurz fehle, dass er das Mandat im Nationalrat ausüben wolle. Dafür habe er eine Frist von acht Tagen – bis nächsten Dienstag. Sollte diese Erklärung bis dahin nicht einlangen, muss die Behörde im BMI amtswegig tätig werden und den Wahlschein an das Parlament übermitteln.