Dass die Kronen Zeitung mit der Regierung von Sebastian Kurz (ÖVP) – sagen wir einmal – sehr freundlich umgeht, ist mittlerweile bis ins letzte Dorf Österreichs durchgedrungen. Doch wie weit geht das Entgegenkommen des Blattes für Kurz? Das ist die Frage, die sich Leser stellen müssen, seit die Kronen Zeitung in nur wenigen Stunden einen Titel zu der Kanzler-Einvernahme wegen dessen mutmaßlicher falschen Zeugenaussage entschärfte.
“Kanzler Kurz hält fest”
Lautete die Schlagzeile der „Krone“ gestern, Mittwoch, am frühen Abend noch so: „Vorwürfe falsch, aber ich rechne mit Anklage“, änderte sich der Titel im Laufe des Abends auf „Kanzler Kurz hält fest: ‚Die Vorwürfe sind falsch‘. Das macht natürlich in der Wahrnehmung des Lesers einen Unterschied.
Kickl vermutet Anruf aus ÖVP-Zentrale
Auch FPÖ-Chef Herbert Kickl wunderte sich über die Änderung der “Headline”, wie er auf Facebook schreibt:
Konnte man in der „Krone“ am gestrigen frühen Abend noch lesen, dass Sebastian Kurz mit einer Anklage wegen falscher Zeugenaussage rechnet, wurde diese Headline am späteren Abend entschärft und auf ein Dementi der schwerwiegenden Vorhaltungen reduziert! Hat wohl wieder jemand aus der ÖVP-Zentrale angerufen…
Profiteur von Regierungsinseraten
Ein Schelm, wer denkt, dass die Kronen Zeitung tatsächlich schon so tief gesunken ist, dass sie sich von der ÖVP die Titeln schreiben lässt. Das Blatt – und das ist öffentlich belegt – ist ja der größte Profiteur von Regierungsinseraten. Ob das auch Auswirkungen auf die Berichterstattung hat?
Kurz und Bonelli der Falschaussage verdächtigt
Zur Sache: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Ermittlungen gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinen Kabinettschef Bernhard Bonelli aufgenommen. Beide werden der Falschaussage vor dem „Ibiza“-U-Ausschuss verdächtigt und als Beschuldigte geführt. Grund für die Ermittlungen sind die Vorgänge um die Bestellung des Aufsichtsrats und des Alleinvorstands der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG). Hier sollen Kurz und Bonelli den U-Ausschuss falsch informiert haben, es gilt die Unschuldsvermutung. Basis war eine Anzeige von NEOS.