Dass der Start in das Schuljahr 2021/22 missglückte, musste sogar die regierungshörige Kronen Zeitung eingestehen. Denn vom versprochenen Präsenzunterricht ist nach ein- bzw. zwei Wochen Unterricht kaum mehr etwas übrig geblieben: In Wien gibt es an 522 von etwa 700 Schulen Teilsperrungen. Bedeutet für Eltern, die Schulzeit für die Kinder meistern zu müssen, und für die betroffenen Schüler wieder bescheidenen Unterricht.
Hoher Druck zu Impfung
Daher setzen die Schulen vermehrt auf die Impfung. Mit ihr sollen nach der dreiwöchigen Phase, in der alle Schüler testen müssen, die Geimpften aus dem Testreigen ausscheiden können. Folglich wird Druck auf die Schüler ausgeübt – und auf die wenigen noch ungeimpften Lehrer.
Dagegen wehrt sich nun die FPÖ. Sie wird eine Verfassungsbeschwerde gegen die Coronavirus-Schulverordnung einbringen, wie der freiheitliche Bildungssprecher Hermann Brückl ankündigte. Denn dort werde ein indirekter Impfzwang festgeschrieben. Ohne gesetzliche Basis hätte ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann diese Verordnung nie herausgeben dürfen, so die Argumentation.
„Strafsanktion gegen ungeimpfte Lehrer“
Die Covid-19-Schulverordnung für das Schuljahr 2021/22 sieht vor, dass sich ungeimpfte Lehrer mindestens einmal pro Woche mittels PCR-Test als gesund ausweisen müssen. Und das, obwohl auch Geimpfte mit dem Coronavirus infiziert werden und das Virus verbreiten können.
Die Kosten dafür müssen die ungeimpften Lehrer selber tragen. Es ist ihnen nicht gestattet, die Tests, die in den Schulen für die Schüler ohnehin zur Verfügung gestellt werden, zu nutzen. Eine „klare Strafsanktion gegen Lehrer, die sich – aus welchem Grund auch immer – gegen eine Impfung entschieden haben“, so Rechtsanwalt Michael Schilchegger, der schon mehrere Verfassungsbeschwerden eingereicht hat.