Aktuell tut sich ein neues Problem für Deutschland, aber auch Gesamteuropa auf. Es handelt sich um die sogenannten „afghanischen Ortskräfte“. Diese afghanischen Staatsbürger hatten in den letzten 20 Jahren unter anderem gemeinsam mit der deutschen Bundeswehr, aber auch einzelnen Hilfsorganisationen, in ihrem Land zusammengearbeitet. Dabei handelt es sich um Dolmetscher, Lehrer und Mitarbeiter im Sozial- und Gesundheitsbereich.
Viele dieser Personen werden von den islamistischen Taliban als Verräter und Kollaborateure angesehen und verfolgt. Deutschland wiederum hat gegenüber diesen Personen die Aufnahme und damit die erlaubte Einwanderung ausgelobt. Das könnte jetzt auch zu einem sicherheitspolitischen Problem werden.
Deutsche Visa für alle afghanischen Ortskräfte
Laut einer Verlautbarung des deutschen Innenministeriums gibt es eine sogenannte Aufnahmezusage für alle Ortskräfte und deren Familienmitglieder inklusive Visa:
Zum Schutze derjenigen, die in Afghanistan als Ortskraft die Tätigkeit von Bundeswehr, Bundespolizei, Auswärtigem Amt und anderen deutschen Behörden unterstützt haben, erklärt das BMI bei Vorliegen der Voraussetzungen entsprechende Aufnahmezusagen.
Ortskräften und ihren Familienmitgliedern werden noch in Afghanistan Visa für ihre Einreise nach Deutschland erteilt. Die Ausreise aus Afghanistan erfolgt anschließend eigenverantwortlich. Sobald die Einreisedaten feststehen, sind die Ortskräfte dazu angehalten, die Einzelheiten des Fluges unmittelbar an die durch die deutschen Behörden bekanntgegebenen E-Mail-Adressen zu übermitteln.
Aufteilung in Deutschland erfolgt auf Bundesländer
Die Aufteilung der von dieser Regelung betroffenen Afghanen erfolgt in Deutschland dann auf die einzelnen Bundesländer. Auch eine Unterstützung nach der Einreise ins Bundesgebiet soll laut deutschem Innenministerium erfolgen:
Sofern familiäre Bindungen nach Deutschland dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor der Ausreise aus Afghanistan bekanntgegeben wurden, werden diese nach Möglichkeit und unter Berücksichtigung des Königsteiner Schlüssels bei der Zuweisung auf die einzelnen Bundesländer berücksichtigt.
Sofern die Einreisedaten bekannt sind, werden Ortskräfte nach ihrer Einreise in Deutschland in der Regel ab Einreise am Flughafen unterstützt. Bereits bei der Passkontrolle durch die Bundespolizei sollten Einreisende darauf hinweisen, dass sie als afghanische Ortskräfte von der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen wurden.
Bis zu 20.000 Afghanen betroffen
Konservative Berechnungen gehen allein im Umfeld der deutschen Behörden in Afghanistan von 4.400 ehemaligen Ortskräften und zahlreichen Familienangehörigen aus. Gemeinsam mit diesen könnte die Gesamtzahl mindestens 20.000 Personen umfassen. Sicherheitsexperten stellen sich die Frage, ob die Realisierung eines solchen Status für Deutschland nicht auch zusätzliche Sicherheitsprobleme nach sich ziehen kann. Denn wer überprüft tatsächlich, wer hier ins Land geholt werden soll?