Ulrike Schiesser

Die Sektenbeauftragte von ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz, Ulrike Schiesser (re.), könnte bald Post vom FPÖ-Anwalt bekommen.

12. August 2021 / 13:12 Uhr

Eltern als radikale Staatsfeinde verunglimpft: Kickl lässt Anzeige gegen Sektenbeauftragte von Kurz prüfen

Nach dem skandalösen Auftritt der Sektenbeauftragten der Bundesregierung, Ulrike Schiesser, in der „ZIB Nacht“ am 3. August lässt FPÖ-Chef Herbert Kickl von Juristen prüfen, ob Schiesser wegen Verhetzung angezeigt werden kann.

Bereits 3.600 Schüler abgemeldet

Das teilte Kickl gestern, Mittwoch, bei seiner Pressekonferenz mit. Thema beim ORF-Auftritt der Sektenbeauftragten von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) war „Schulabmeldungen wegen Corona“. Der ORF nahm sich dieses Themas an, weil bereits 3.600 Schüler vom kommenden Schuljahr abgemeldet wurden. Bis September, so wird geschätzt, könnten es sogar 6.000 sein (bisher waren es im Schnitt rund 2.000 pro Jahr).

Schiesser: “Staatsfeindliche Aktion”

Schiessers Expertise sorgte bei besorgten Eltern für Aufregung. So meinte sie – wir zitieren wörtlich:

Wenn die Eltern sich zunehmend radikalisieren, dann nehmen die die Kinder ja auch mit in dieses Weltbild. (…) Zum einen ist in dieser … in dieser Verschwörungstheorie-Maschinerie muss man schon sagen, ist es immer darum gegangen, noch eins draufzusetzen, es noch extremer zu machen. Und in den letzten Monaten ist es sehr stark um Kinder gegangen. Also da war schon diese Hauptstoßrichtung, Kinder sind gefährdet, und man muss Kinder schützen. (…) Zum anderen ist es schon auch … äh … dass es … äh … ein Stück weit auch Rückzug aus dem Staat ist, auch eine staatsfeindliche Aktion, Kinder aus der Schule zu nehmen mit der Idee, … ähm … dass sie dort verdorben werden.

Eltern machen vom gesetzlich eingeräumten Recht Gebrauch

Schiesser sprach also von einer „staatsfeindlichen Aktion“. Dem widerspricht Rechtsanwalt Michael Brunner, der Gründer der „Rechtsanwälte für Grundrechte“, entschieden. Auf der Webseite der MFG (Menschen, Freiheit, Grundrechte) sagt er:

Es ist juristisch unvertretbar, jemanden, der von seinem ihm gesetzlich eingeräumten Recht Gebrauch macht, als „Verschwörungstheoretiker, radikalisiert, staatsfeindlich“ und dergleichen mehr zu bezeichnen. Mit derartigen manipulativen Aussagen wird nämlich das Gesetz selbst, welches das Recht erst überhaupt einräumt, als „Verschwörungstheorie, radikalisiert“ und „staatsfeindlich“ bezeichnet.

Keine Schul-, sondern nur Unterrichtspflicht

In Österreich besteht keine Schul-, sondern lediglich eine Unterrichtspflicht. Anders in der Bundesrepublik Deutschland, wo Schulpflicht herrscht, Kinder also jedenfalls eine Schule besuchen müssen.

In Österreich ist häuslicher Unterricht oder der Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht (dürfen keine Schulzeugnisse ausstellen) ebenso möglich. Am Ende des Schuljahres muss der Schüler allerdings eine „Externistenprüfung“ vor einer staatlichen Kommission ablegen.

Faßmann: “Hänseleien sind zu akzeptieren”

Als Grund für die vielen Schulabmeldungen werden die übertriebenen Corona-Maßnahmen angenommen. Nach der Testpflicht im vergangenen Schuljahr geht Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) jetzt noch einen Schritt weiter. Kürzlich verkündete er ein „Frühwarnsystem“, eine erweiterte Teststrategie, Impfen von Kindern und Jugendlichen sowie Luftreinigungsgeräte.

Was umgeimpfte Kinder künftig in den Schulen erwartet, sagte Faßmann in einer Pressekonferenz, bei der er meinte: Falls es zu Hänseleien von geimpften Schülern gegenüber umgeimpften Schülern kommen sollte, sei das “zu akzeptieren”. Unzensuriert berichtete.

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