Andreas Hanger und Paragraph

ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger soll in Wahrheit kein Politiker, sondern ein Satiriker sein. Das behauptet Die Tagespresse und klagt ihn wegen “Täuschung” am Handelsgericht Wien (Fotomontage).

3. August 2021 / 13:41 Uhr

Voller Ernst: Satirische „Tagespresse“ klagt ÖVP-Hanger, weil er ihr die Show stiehlt

Polit-Theater in der Sommerpause. Das Satireportal Die Tagespresse klagt allen Ernstes den ÖVP-Naionalratsabgeordneten Andreas Hanger beim Handelsgericht Wien, weil dieser der Zeitung als Statiriker Konkurrenz mache.

Hanger gibt sich als Politiker aus

Inhalt der Klage, so schreibt Die Tagespresse auf ihrem Portal, sei, dass sich Hanger als Politiker ausgebe, obwohl er in Wahrheit Satiriker wäre und regelmäßig subversive humoristische Medienkunst im seriösen Gewand verbreite. Weiters heißt es:

Er unterlässt es, sich entsprechend als „Satiriker“ zu kennzeichnen und führt KonsumentInnen in die Irre. Dadurch begeht Hanger sittenwidrigen Wettbewerb. All diese Vorwürfe können wir belegen. Als Ultima Ratio bleibt uns nur der Gang vors Gericht.

Hanger künftig mit “Satiriker”-Anstecker

Der Kläger fordert den ÖVP-Politiker daher auf, sich fortan durch einen 3 x 4 cm großen Anstecken gut sichtbar als „Satiriker“ zu bezeichnen und durch Schaltungen auf Standard, Kronen Zeitung und ORF 2 die Bevölkerung aufzuklären.

Dass Hanger aufgrund seiner Wortmeldungen bei Fernseh-Auftritten und aufgrund seiner Presseaussendungen nicht mehr von allen Ernst genommen wird, war zu vermuten. Aber mit einer Klage vor dem Handelsgericht hat wohl keiner gerechnet.

Gericht entscheidet über Klage

In den nächsten Tagen soll das Handelsgericht entscheiden, ob die Voraussetzung für eine Klage erfüllt ist. Im Fall des Falles werde man, so Die Tagespresse, die Klage an Hanger zustellen. Als Beweise für die Behauptung, dass Hanger kein Politiker, sondern ein Satiriker sei, wollen die Kläger OTS-Aussendungen der vergangenen Monaten vor allem betreffend des „Ibiza“-Untersuchungsauschusses vorlegen. Dazu heißt es in der Klageschrift, die dem Standard vorliegt:

Bei den genannten Beispielen handelt es sich nach Ansicht der klagenden Partei um Publikationen im satirischen Sinne, das heißt, sie sind dazu geeignet, durch Zuspitzung, Ironie oder Übertreibung eine Persiflage der Realität herzustellen. Zeitgleich imitieren sie durch ihre Publikation im OTS-Dienst ernstgemeinte Pressemeldungen, täuschen also über ihren wahren Charakter.

Streitwert von 35.000 Euro

Geklagt wird übrigens auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung bei einem Gesamtwert von 35.000 Euro. Das habe den Grund, so Die Tagespresse auf ihrer Homepage, dass die Gerichtskosten für eine Klage am Handelsgericht – bei einem Streitwert von bis zu 35.000 Euro – genau 792 Euro betragen.

Werbegeld der Regierung zurückgeben

Und da Die Tagespresse nach eigenen Angaben in den vergangenen Monaten 712,58 Euro an Regierungsinseraten über ein Werbenetzwerk erhalten hat, will man die Summe in irgend einer Form zurückgeben – und da habe man sich für die Klage entschlossen. Das Satireportal will das Geld nicht behalten, weil man sich von den Machthabenden nicht abhängig machen wolle.

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