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Die EU-Regeln um „Kindergeld ins Ausland“ sorgen regelmäßig für Wirbel und werden von der FPÖ nun hinterfragt.

17. Juni 2021 / 11:17 Uhr

Wirbel um „Kindergeld ins Ausland“: Heikle FPÖ-Fragen an Regierung

Unzensuriert berichtet regelmäßig über die leidigen EU-Gesetze, die Österreich verpflichten, seine Familienleistungen für Kinder zu bezahlen, die im Ausland wohnhaft sind. Umgekehrt allerdings müssen Eltern, deren Kinder in Österreich wohnhaft sind, jahrelang um den Bezug des österreichischen Kinderbetreuungsgelds kämpfen, wenn etwa ein Elternteil im Königreich der Niederlande erwerbstätig ist. FPÖ-Familiensprecherin Edith Mühlberghuber hat nun eine parlamentarische Anfrage eingebracht, die von ÖVP-Familienministerin Susanne Raab oder ihrer Karenzvertretung Karoline Edtstadler (sie ist auch für europäische Angelegenheiten zuständig) beantwortet werden muss. Die Freiheitliche hinterfragt dabei sogar die aktuell zuständigen und umstrittenen EU-Gesetze und will wissen, wann die ÖVP-Minister dagegen in der EU für die Abschaffung kämpfen. Da die ÖVP als proeuropäische Partei gilt, werden die heiklen Fragen wohl so beantwortet werden, dass nichts unternommen wird.

Aber zuerst der Reihe nach

Der Streitfall Österreich mit dem Königreich der Niederlande, bei dem seit sechs (!) Jahren nicht geklärt ist, ob den Eltern das österreichische Kinderbetreuungsgeld zusteht, ist besonders skurril. Immerhin geht es um rund 12.000 Euro, die nach der aktuellen Faktenlage der Familie zustehen müsste.
Die niederländische Leistung, über die auch die Volksanwaltschaft berichtet hat (siehe ab Seite 3 der Missstandsfeststellung), heißt zwar Kinderbetreuungsgeld. Allerdings ist dieses „kinderopvangtoeslag“ eher ein Kinderbetreuungstagestättenzuschlag, den nur jene Eltern erhalten, die erwerbstätig sind und deren Kinder in einer Einrichtung betreut werden bzw. jenen Eltern gewährt wird, deren Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Die niederländische Leistung ist daher nicht vergleichbar mit dem österreichischen Kinderbetreuungsgeld und dürfte überhaupt nicht berücksichtigt werden.

Skurrile Vorgangsweise bei Krankenkassen

Die Eltern wurden von den Krankenkassen dennoch ersucht, in den Niederlanden mehrmals Anträge zu stellen, obwohl den Eltern die dortige Leistung nicht zusteht. Medienberichten kann entnommen werden, dass der OGH zweimal entschieden hat, dass dies nicht die Aufgabe der Eltern wäre, sondern die Behörden sich austauschen müssten. Die Familienleistung sei vorläufig zu gewähren, und die Behörden müssten sich einigen. Ein Fall betraf aber Österreich mit Italien. Mit den Niederlanden wird das schwieriger, da es dort mangels gleichartiger Familienleistung (zum österreichischen Kinderbetreuungsgeld) auch keine Behörde geben kann, mit der sich Österreich austauschen könnte.

Politik soll endlich Klarstellung schaffen

Von der Politik müsste es nur eine Klarstellung an die Krankenkassen geben, dass die Niederlande kein gleichartiges Kinderbetreuungsgeld bezahlen. Daher müsse der Anspruch auch dann, wenn ein Elternteil dort arbeitet, nicht geprüft werden. Die Eltern müssten von Österreich das Geld erhalten.
In ihrer parlamentarischen Anfrage fordert Mühlberghuber nun Klarstellung darüber, welche Familienleistungen zwischen Österreich und den Niederlanden jeweils bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu berücksichtigen sind.

EU-Gesetzen den Kampf ansagen

Die FPÖ-Abgeordnete geht aber noch einen Schritt weiter. Sie fragt, wann sich die zuständige Ministerin auf EU-Ebene dafür einsetzen wird, damit Familienleistungen überhaupt kein Bestandteil von EU-Verordnungen mehr sind. Die EU meint, dass eine Person, die in das Sozialsystem eines Staats einzahlt, Anspruch auf die Familienleistungen dieses Staats haben muss. Allerdings werden faktisch alle Familienleistungen explizit an Eltern auch dann bezahlt  wenn sie nicht erwerbstätig sind. Daher ist es auch irrelevant, ob sie in das Sozialsystem eines Staats einzahlen. Die EU-Gesetze sind nicht logisch nachvollziehbar. Würden Familienleistungen nicht mehr über die EU-Verordnungen 883/2004 und 987/2009 geregelt werden, müsste Österreich keinen Cent an Kinder bezahlen, die im Ausland wohnhaft sind. Es geht um jährlich hunderte Millionen Euro! Umgekehrt ersparen sich Eltern, deren Kinder in Österreich wohnhaft sind, aber ein Elternteil im Ausland arbeitet, jahrelange Streitfälle mit den Behörden.

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