Der „Verein Bosnischer Muslime“ soll in der Arndtstraße 28 in Wien-Meidling in einem mit Menschen überfüllten Raum Ramadan feiern.
Gastro geschlossen, Vereine offen
Diese Beobachtung machte Raphael F. von seiner Wohnung aus, direkt gegenüber der Moschee. Er machte Bilder und Videos und konnte die Ansammlung in Corona-Zeiten nicht fassen. Gegenüber unzensuriert meint er:
Es ist mir nach der Entscheidung der Lockdown-Verlängerung ein unglaubliches Rätsel, wie es möglich ist, dass Schulen, Handel, Gastro geschlossen sein müssen, wo es um Existenzen geht, und dieser Verein offen sein darf.
Religiöse Veranstaltungen von CoV-Regeln ausgenommen?
Herr F. kennt den Veranstaltungssaal, weshalb er die Polizei informierte, da seiner Meinung nach 50 Personen in einem 200 Quadratmeter großen Raum keinen Zwei-Meter-Abstand einhalten können. Laut Raphael F. hätten die gerufenen Polizisten ihm zur Antwort gegeben, dass religiöse Veranstaltungen von allen Maßnahmen ausgenommen wären.
Diese Antwort brachte den Mann allerdings noch mehr in Rage. Ihn wundere es nicht, so Raphael F., dass die Spitalsbetten vor allem mit Patienten belegt seien, die Migrationshintergrund haben.
Polizei verweist auf Gesundheitsbehörde
Unzensuriert bemühte sich um eine Stellungnahme des Vereins, erreichte aber keinen unter der Telefonnummer, die auf der Homepage angegeben ist. Auf Nachfrage bei der Landespolizeidirektion Wien, ob religiöse Veranstaltungen von den CoV-Regeln tatsächlich ausgenommen sind, bekamen wir zur Antwort:
Für Auskünfte über den Geltungsbereich und die Ausnahmeregelungen der geltenden Covid-19-VO müssen wir Sie an die, für die Verordnung zuständige Gesundheitsbehörde (Magistrat der Stadt Wien) bzw. das zuständige BMSGPK verweisen.
Erzdiözese: Mindestabstand muss eingehalten werden
Eine Anfrage beim Wiener Gesundheitsstadtrat blieb ohne Erfolg. Ein Blick auf die Homepage der Erzdiözese Wien brachte folgende Erkenntnis:
Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 2 Metern. Dafür sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen (z.B. Absperren von Kirchenbänken). Der in dieser Rahmenordnung festgelegte Mindestabstand darf unterschritten werden, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert – dabei muss jedoch eine FFP2-Maske getragen werden.
500 Teilnehmer beim Freitagsgebet
In dem Video des Anrainers ist zu sehen, dass die Personen, die die Moschee verlassen, zumindest Masken tragen. Der Abstand allerdings wird bei der auf der Homepage des Vereins angegebenen Teilnehmerzahl am Freitagsgebet, nämlich 500, nicht einzuhalten sein.