Mit einer beachtlichen kriminellen Energie knüpfte ein 22-jähriger Afghane, der 2015 als illegaler Migrant nach Österreich gekommen war, Kontakt zu mehr als 30 (!) Mädchen und verleitete diese dann mit falschen Versprechungen oder Gewalt zu sexuellen Handlungen. Heute, Mittwoch, stand der “Schutzsuchende” in Wien vor Gericht.
“Model” bot teure Geschenke für Sex an
Zunächst hatte sich der Migrant (die Kronen Zeitung bezeichnet ihn irreführend als “Flüchtling”) recht gut eingelebt, Deutsch gelernt, eine Ausbildung begonnen und sogar eine österreichische Freundin gefunden. Doch das war ihm nicht genug: Via “Instagram” präsentierte sich der junge Mann mit falschen Fotos als “Nachwuchs-Fußballer” und “Model” und bot Bargeld, iPhones oder AirPods als Gegenleistung für sexuelle Dienste an, was ihm Kontakte zu rund 100 Mädchen einbrachte.
“Brauche Abwechslung”: Eine Freundin war ihm zu langweilig
Wieso ihm eine Freundin nicht gereicht hatte, erklärte er dem staunenden Autitorium am Landesgericht so:
Wenn man länger zusammen ist mit einem Mädchen, wird das langweilig mit der Zeit. Ich bin jung, ich brauche die Abwechslung.
Kein iPhone für Sex: Jüngstes Opfer war 14
Rund 30 Mädchen knüpften engere Kontakte mit dem “Model”. Wenn sie bei den Treffen erkannten, dass es sich nicht um den Feschak auf den “Instagram”-Fotos handelte, erklärte er, dass er ein Freund von diesem sei und sie zu ihm bringen würde. Schließlich lockte er die Mädchen, einige von ihnen noch deutlich minderjährig, in ein Abbruchhaus, wo er sie vergewaltigte. Andere ließen sich mehr oder weniger freiwillig auf Sex mit dem Hochstapler ein, weil er ihnen dafür teure iPhones und anderes versprach – darauf warten sie bis heute vergeblich.
Falsche Portrait-Fotos, “weil ich nicht hübsch bin”
Warum er falsche Fotos von sich ins Netz gestellt habe, erklärte der Afghane so:
Weil ich nicht hübsch bin.
Kuschel-Urteil: Dreieinhalb Jahre Haft in Österreich
Der 22-Jährige leugnete anfangs zwar, legte dann aber ein umfassendes Geständis ab. Er schwadronierte gar, dass er den Mädchen die versprochenen Wertgegenstände gegen hätte, wenn er genug Geld gehabt hätte. Klarer Fall von “Hätt i, war i”. Ein Schöffensenat verurteilte den von (no na) Nikolaus Rast verteidigten Angeklagten schließlich wegen Vergewaltigung (§201 StGB, Strafrahmen zwei bis zehn Jahre) und sexuellen Missbrauchs Jugendlicher (§207 StGB, Strafrahmen bis drei Jahre) zu freundlichen dreieinhalb Jahren Haft. Das Urteil ist rechtskräftig. Bei guter Führung ist der Mädchenschänder in gut zwei Jahren wieder draußen. Und wird hoffentlich umgehend abgeschoben – er liebt ja die “Abwechslung”. Quelle: krone.at