FPÖ-Nationalratsabgeordneter Martin Graf setzt sich gegen einen „politisch motivierten Willkürakt der Polizei“ zur Wehr.
Abstandsregel verletzt
Im Zuge einer skurrilen Amtshandlung im Rahmen einer genehmigten FPÖ-Kundgebung auf dem Heldenplatz wurden die Personalien des freiheittlichen Abgeordneten und frühren Dritten Nationalratspräsidenten aufgenommen. Die Beamten informierten Graf, dass er die Abstandsregeln von zwei Metern nicht eingehalten und dadurch gegen die Corona-Regeln verstoßen habe. Nun müsse er mit einer Anzeige rechnen.
Video- und Fotomaterial entlasten Graf
Die Vermutung liegt nahe, dass es sich hierbei um einen politisch motivierten Willkürakt handelt, denn es gibt Foto- und Videoaufnahmen, die Graf völlig entlasten. In einer Stellungnahme erzählt der Abgeordnete seine Sicht der Dinge:
Ich habe mir, nachdem ich mit meinem Abgeordneten-Kollegen Hubert Fuchs etwa eine Stunde lang ein Transparent hielt, eine Zigarettenpause gegönnt und bin einige Schritte von der Menschenmasse weggegangen. Da gab es mindestens einen Abstand von zehn Metern zu anderen Personen. Als ich die Zigarette abtötete, wurde ich von sechs Polizisten eingekreist und im harschen Ton um meine Personalien gebeten.
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Absurde Polizei-Aktion als Beispiel für Willkürakt
Diese absurde Polizei-Aktion war durch nichts gerechtfertigt, weshalb diesen Fall auch FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl bei seiner Pressekonferenz am Dienstag aufgriff und dieses Beispiel von Polizei-Willlkür den Medien präsentierte.
Parlamentarische Intitiativen
Graf kündigte inzwischen parlamentarische Initiativen an. Dem nicht genug, bringt der FPÖ-Abgeordnete eine Maßnahmen-Beschwerde wegen des unverhältnismäßigen Einsatzes der Polizei ein, unter anderem wegen der bedrohlichen Situation durch Einkesselung der Beamten. Dadurch will Graf den Befehlshaber solcher Maßnahmen erwischen und herausfinden, warum die Polizei durch Mitteilung an Medien den Eindruck entstehen lasse, „dass ich etwas verbrochen habe“.