Es war fast zu erwarten: Die Polizeidirektion Oberösterreich hat jetzt ein Verfahren gegen drei Personen in Steyr eingestellt, die von Polizisten zu einer Geldstrafe von je 160 Euro verdonnert wurden, weil sie ein Transparent in die Höhe hielten.
Spaziergang für Grundrechte, Freiheit und Selbstbestimmung
Wie berichtet, hat sich die ganze Sache am 31. Jänner auf dem Steyrer Hauptplatz abgespielt. im Zuge des „Spaziergangs für Grundrechte, Freiheit und Selbstbestimmung“ wurde von Vertretern der Burschenschaft Eysn ein Transparent mit der Aufschrift „Freiheit Eysn“ ausgerollt und in die Höhe gehalten.
Alle Beteiligten trugen Masken. Und sie hielten auch den Zwei-Meter-Abstand, den die Regierung seit Lockerung des „Lockdown“ vorschreibt, penibel ein. Plötzlich standen zivile Polizisten vor den Männern hinter dem Transparent. Einer sogar ohne Maske und alle beide, ohne Abstand zu halten. Sie nahmen fleißig die Daten der „Täter“ auf – und am 8. Februar war sie dann da, die Strafverfügung in Höhe von 160 Euro.
Nach Einspruch kam Einstellung des Verfahrens
Die Rechtsanwälte der Beschuldigten erhoben Einspruch, und am 22. Februar flatterte nun tatsächlich die Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens bei den drei Männern ein. In diesem Schreiben der Landespolizeidirektion Oberösterreich wurde ihnen mitgeteilt:
Die LPD Oberösterreich PK Steyr teilt mit, dass von der Fortführung des Verwaltungsstrafverfahrens aufgrund des Ermittlungsverfahrens und Erhebungsergebnisses Vorfall vom 31.01.2021 und 18:11 Uhr in 4400 Steyr, Zwischenbrücken Unbekannt, Übertretung gem. § 2 Abs. 1 Versammlungsgesetz 1953 abgesehen und gemäß § 45 Abs. 1 der Verwaltungsstrafgesetzes 1991 – VStG die Einstellung verfügt wurde.