Mit einer Resolution hat sich jetzt die wichtigste menschenrechtliche Organisation, der Europarat, gegen einen Impfzwang ausgesprochen.
Nichtgeimpfte dürfen nicht diskriminiert werden
Ab sofort ist daher jeder Impfzwang im Widerspruch zur Resolution des Europarates. Diskriminierung etwa am Arbeitsplatz oder ein Verbot von Reisen für Nichtgeimpfte sind damit menschenrechtlich fragwürdig. In jedem Gerichtsverfahren gegenüber Behörden, jedem Arbeitgeber, jedem Reiseanbieter, jedem Heimleiter usw. kann man sich nun darauf berufen.
Fluglinie Qantas kündigte Impfpflicht an
Wie berichtet, kündigte Qantas-Vorstand Joyce am 23. November 2020 in einem Interview mit dem Fernsehsender Channel 9 an, dass sich Passagiere auf internationalen Flügen impfen lassen müssen. Ein Flugticket für einen internationalen Qantas-Flug würde es nur noch mit einem entsprechenden Covid-19-Impfnachweis geben.
Setzt die australische Fluglinie ihr Vorhaben um, würde das nach der Resolution des Europarates rechtswidrig sein. Denn der Europarat (nicht zu verwechseln mit der EU), dem mit Ausnahme von Weißrußland, Kosovo und dem Vatikan alle europäischen Staaten angehören und der der Träger des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist, hat am 27.01.2021 in seiner Resolution 2361/2021 unter anderem beschlossen, dass niemand gegen seinen Willen, unter Druck geimpft werden darf.
Mitgliedstaaten müssen informieren
Die 47 Mitgliedsstaaten werden augefordert, vor der Impfung darauf hinzuweisen, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dem Nichtgeimpften keine Diskriminierung entstehen darf. Ausdrücklich wird die Diskriminierung selbst bei bestehenden gesundheitlichen Risiken untersagt oder wenn sich jemand nicht impfen lassen will. Hersteller von Impfstoffen werden zur Veröffentlichung aller Informationen zur Sicherheit der Impfstoffe aufgefordert.
Keine rechtliche Bindung für Mitgliedsstaaten
Allerdings haben Resolutionen des Europarates keine gesetzliche Bindungswirkung für die Mitgliedstaaten. Diese entsteht erst mit Übernahme der beschlossenen Regelungen in nationales Recht. Jedoch haben solche Beschlüsse Auswirkungen auf die Rechtssprechung, insbesondere auf jene des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
(Dieser erklärende Absatz wurde am 10.2.2021 ergänzt)
Ohne Test kein Friseur
Die Entscheidung des Europarates hat vor allem für Österreich besondere Bedeutung. Denn unter Schwarz-Grün wurde eine Impfpflicht immer wahrscheinlicher, nachdem es auch geheißen hatte, dass Corona-Tests auf freiwilliger Basis gemacht werden könnten, und man jetzt nicht einmal zum Friseur gehen darf, ohne sich testen zu lassen.