Im März wurden die rund 9.500 Tiroler im Paznaun und in St. Anton unter Corona-Quarantäne gestellt. „Die Sperre traf alle aus heiterem Himmel“, wie die Tiroler Tageszeitung schrieb. Tausende Touristen mussten die Sperrgebiete verlassen, das Bundesheer marschierte auf und kontrollierte mit der Exekutive die Zufahrten – ein schändlicher Anblick für das Bundesheer im eigenen Land, was zuletzt 1934 der Fall war, denn seine Aufgabe ist die Verteidigung der Grenzen.
Ende für laufende Verfahren
Die Verordnungen zur Corona-Quarantäne, die das Überschreiten des eigenen Gemeindegebiets verboten haben, wurden vom Verfassungsgerichtshof (VfGH), wie am Dienstag bekannt wurde, schon im Dezember aufgehoben. Dabei untersagte das Höchstgericht, dass die aufgehobenen Bestimmungen bei etwaigen laufenden Verfahren noch angewendet werden.
Der VfGH hat bereits mehrere Maßnahmen des Bundes aufgehoben – stets im Nachhinein und nach sehr langer Zeit. Er nützt auch nicht die Möglichkeit der Eilanträge, um zeitnah entscheiden zu können.
Höchstgericht agiert wie Komplice der Regierung
Vor allem aber könnte das Höchstgericht seine Entscheidungen deutlicher formulieren. Denn das, was er an verfassungswidrigen Maßnahmen kippt, wurde von der Regierung durch neue, mitnichten bessere, teilweise sogar identische Maßnahmen ersetzt. So die jetzt gekippte Verordnung vom März 2020, die schon im April von einer anderen, faktisch aber inhaltsgleichen, abgelöst wurde.
Im Sinne der Verfassung müsste der VfGH der Regierung und dem Gesetzgeber klar auftragen, dass diese Maßnahmen grundsätzlich zu unterlassen sind. Das macht der VfGH in anderen Rechsfragen durchaus. Warum hier nicht? Obwohl die Richter ja Kenntnis von dem Katz-und-Maus-Spiel der Regierung haben und die Ersatzmaßnahme vom April 2020 und auch die späteren Ersatzersatzmaßnahmen längst und genau kennen.
Das Schweigen des Bundespräsidenten
Auch fehlt eine entsprechende Klarstellung von Bundespräsident Alexander Van der Bellen, der sich zwar um Migranten und das Klima sorgt, dem aber auch nach elf Monaten der Verfassungsbeugung durch die schwarz-grüne Regierung nichts dazu im Sinne der geplagten Österreicher einfällt.
Kein bürgerfreundliches Entgegenkommen
„Erfreut“ zeigte sich Tirols FPÖ-Chef Markus Abwerzger über die VfGH-Entscheidung. Sie zeige, „dass die landesweite Gemeindequarantäne rechtswidrig war, beweist, dass die Grund- und Freiheitsrechte auch in Pandemiezeiten Geltung haben“. Abwerzger und die SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim forderten, die gesetzwidrig verhängten Corona-Strafen zurückzuzahlen.
Das möchte das Land Tirol, das sich übrigens nicht überrascht von der Aufhebung seiner eigenen Verordnung zeigte, nicht. Als Begründung verschanzt man sich hinter einer fehlenden bundesgesetzlichen Grundlage dafür.