Die FPÖ macht Ernst mit einem Gesetz gegen Zensur und bringt heute, Mittwoch, einen Antrag zur Rettung der Meinungsvielfalt ein.
Löschung von Beiträgen soll nur Gerichten obliegen
In einem Entschließungsantrag fordern FPÖ-Nationalratsabgeordnete Susanne Fürst und ihre Kollegen von der Regierung die Umsetzung folgender Punkte:
• Vorrang des Rechtsstaates: Beiträge von Nutzern oder deren Benutzerkonten auf Internet-Plattformen dürfen nur bei Rechtswidrigkeit gelöscht oder gesperrt werden.
• Nein zur mittelbaren Zensur: Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Beiträgen oder Benutzerkonten obliegt in letzter Instanz ausschließlich den ordentlichen Gerichten.
• Verteidigung der Meinungsäußerungsfreiheit: Werden rechtskonforme Beiträge oder Benutzerkonten gelöscht, so sind die Plattformbetreiber mit bis zu 15 Millionen Euro zu bestrafen.
Zensur bei Reden von Nationalratsabgeordneten
Dass so ein Gesetz in Österreich überhaupt notwendig wird, hat die jüngere Vergangenheit gezeigt. Facebook, YouTube und andere Plattformen löschten nach eigenem Gutdünken Beiträge von Bürgern, aber auch von politischen Parteien und sogar von demokratisch gewählten Nationalratsabgeordneten. Zwei Mal verschwanden sogar Reden von Abgeordneten im Parlament.
Susanne Fürst führt diesen Umstand auch in der Begründung ihres Entschließungsantrages an:
Im 21. Jahrhundert entscheiden Onlineplattformen mit Monopolstellung, insbesondere soziale Netzwerke wie Facebook, YouTube, Instagram oder Twitter, nach eigenem Gutdünken über die Löschung von Beiträgen oder das Sperren von Benutzerkonten. Wirksame Möglichkeiten gegen eine solche Entscheidung Einspruch zu erheben gibt es jedoch nicht. Selbst wenn der Benutzer nachweisen kann, dass er gegen kein Gesetz verstoßen hat und die Plattform ihre Monopolstellung die Meinungsfreiheit einschränkend missbraucht, kann er sich nicht wehren.
Anleitung zur Meinungsfreiheit in Polen
Dass Österreich, was Meinungsfreiheit betrifft, einmal Polen als Vorbild nehmen muss, ist die Pikanterie dieses Antrages. Denn Polens Regierung hat nunmehr eine Gesetzesinitiative präsentiert, durch welche sich Betroffene direkt an die Plattformen wenden können, um die Löschung einer Meinungsäußerung oder eines Benutzerkontos anzufechten. Wird ein Benutzerkonto gesperrt oder ein Beitrag entfernt, obwohl dessen Inhalt nicht gegen das nationale Recht verstößt, kann der Benutzer eine Beschwerde einreichen, welche innerhalb von 48 Stunden geprüft werden muss.
Wiederherstellung des zensierten Beitrages
Wenn die Plattform den Beitrag nicht wiederherstellt oder das Benutzerkonto weiterhin blockiert, kann der Benutzer eine Beschwerde bei einer staatliche Stelle einreichen, welche diese innerhalb von sieben Tagen prüft. Wird dort entschieden, dass die Beschwerde gerechtfertigt ist, wird die unverzügliche Wiederherstellung des zensierten Beitrags oder Benutzerkontos angeordnet. Das Verfahren wird elektronisch durchgeführt, um Schnelligkeit und geringe Kosten zu gewährleisten.
Hohe Strafen bei Vergehen
Gegen die staatliche Entscheidung kann weiter gerichtlich vorgegangen werden, jedoch drohen den Plattformen bei Nichtumsetzung der Entscheidungen Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 50 Millionen Zloty, umgerechnet mehr als elf Millionen Euro.
In Österreich müssten Plattformen, die die Zensur nach Gerichtsentscheid nicht aufheben, bei Umsetzung des FPÖ-Antrages sogar bis zu 15 Millionen Euro Strafe zahlen.