Dank der FPÖ ist nun bekannt, welche Unsummen Österreich an Kinderbonus ins Ausland bezahlen musste.

9. Jänner 2021 / 16:27 Uhr

Über 80.000 Kinder im Ausland kassierten unseren Kinderbonus

Der Kinderbonus in der Höhe von 360 Euro, der im September letzten Jahres zusätzlich zur Familienbeihilfe aber ausschließlich an jene Eltern bezahlt wurde, die in diesem Monat einen Anspruch auf die Familienbeihilfe hatten, musste bekanntlich auch an Kinder bezahlt werden, die nicht in Österreich wohnhaft waren. So sieht es eine EU-Verordnung vor.

Großteil der Zahlungen nun bekannt

Aufgrund der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der freiheitlichen Familiensprecherin Edith Mühlberghuber, die an Familienministerien Christine Aschbacher als auch Finanzminister Gernot Blümel gerichtet war (beide ÖVP), ist nun auch der Großteil der Zahlungen bekannt.

Fix ist, dass Österreich an 20.089 im Ausland lebende Kinder die Summe von 4.649.703,12 Euro an Kinderbonus bezahlte. Für diese Kinder wurde der Bonus indexiert nach der Kaufkraft des Staates in voller Höhe bezahlt. Der Gesamtbetrag an Kinderbonuszahlungen (also Kinderbonus in voller Höhe plus lediglich eine Differenzzahlung des Kinderbonus), der in den Zahlungen von rund 17,1 Millionen Euro sämtlicher Familienleistungen mitgerechnet ist, ist nicht eindeutig feststellbar. Denn insgesamt gab es 83.866 Kinder, die nicht in Österreich wohnhaft waren und für die deren Eltern einen Kinderbonus erhalten haben.

Schweizer kassierten den höchsten Betrag

Da der Kinderbonus indexiert wurde, kam es zu recht auffallend hohen Zahlungen an Kinder, die in der Schweiz wohnhaft waren. Konkret wurden pro Kind 547,2 Euro bezahlt, wenngleich nur 43 der 89 Fälle den vollen Betrag erhalten haben.

Übrigens, für Kinder in Island hätte der Kinderbonus 510,12 Euro pro Kind betragen, allerdings gab es keinen einzigen Fall.

Meisten Kinder in Ungarn

Die meisten Kinder gab es jedoch in Österreichs Nachbarstaaten. Das sind Ungarn (25.711), die Slowakei (15.830), aber auch der nicht angrenzende Staat Polen (11.638), Slowenien (8.450), Tschechien (7.949) und Rumänien (6.848).

Für bundesdeutsche Kinder wurden auffallend nur 2.767 Fälle registriert, wobei Deutschland einen eigenen Kinderbonus in der Höhe von 300 Euro gehabt hat.

Vorrangig oder nachrangig zuständig

Dennoch wurde bei 2.063 Kindern in der Bundesrepublik Deutschland der österreichische Kinderbonus in voller Höhe ausbezahlt. Dies war dann notwendig, wenn ein Elternteil in Österreich erwerbstätig und der andere Elternteil überhaupt nicht beschäftigt war, womit Österreich vorrangig für die Zahlungen von Familienleistungen zuständig wurde. Europaweit gab es 20.089 Fälle, bei denen lediglich ein Elternteil und dieser in Österreich beschäftigt war. Die bereits erwähnten 4.649.703,12 Euro an Kinderbonus musste Österreich bei vorrangiger Zuständigkeit bezahlen.

Keine genauen Daten bei nachrangiger Zuständigkeit

Nicht logisch erklären können Aschbacher und Blümel in ihren wortidenten Antworten wie es mit den Zahlungen aussieht, wenn Österreich nachrangig zuständig war.

Nachrangig zuständig bedeutet im Falle von Österreichs Familienleistungen, wenn das Kind im Ausland lebt, dass zuerst jener Staat, in dem das Kind lebt, die Familienleistungen in voller Höhe bezahlen muss. Ist diese niedriger als die Höhe der österreichischen Familienleistung, muss Österreich nicht seine Familienleistungen in voller Höhe, sondern nur eine Differenzzahlung (also die österreichische Familienleistung abzüglich der Familienleistung, die der vorrangig zuständige Staat bezahlen musste) überweisen.

Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofs

Nachrangig zuständig war Österreich dann, wenn nicht nur einer der Eltern in Österreich erwerbstätig war, sondern auch der andere Elternteil im Wohnstaat des Kindes gearbeitet hat (oder in einem anderen Staat). Wobei übrigens der Europäische Gerichtshof (EuGH) auch festgehalten hat, dass das EU-Gesetz auch folgende Konstellation erlaubt: Ein Elternteil lebt in Österreich, aber arbeitet nicht, dafür aber der andere Elternteil, der mit dem Kind im Ausland lebt, in einem Staat arbeitet.

In den Anfragebeantwortungen heißt es:

Bei den Differenzzahlungen kann der Kinderbonus-Betrag nicht eruiert werden, da bei der Differenzzahlung die Summe der vom Wohnsitzstaat des Kindes erbrachten Leistungen mit der österreichischen Familienbeihilfe für alle Kinder einer anspruchsberechtigten Person in Summe gegengerechnet wird und der Kinderbonus nur einen von mehreren Bestandteilen darstellt. Der Kinderbonus ist daher bei den Differenzzahlungsfällen in den unterschiedlichen Betragshöhen enthalten, kann aber – mangels eigener ‘Leistungsart’ – nicht ‘herausgerechnet’ werden.

Das ist insofern skurril, da laut EU-Recht die Gegenrechnung nur gleichartiger Familienleistungen erlaubt ist.

Nur Bundesrepublik hatte auch einen Kinderbonus

Nur von der Bundesrepublik Deutschland ist bekannt, dass dieser Staat ebenfalls einen Kinderbonus gehabt hat, was bedeutet, dass wenn Deutschland vorrangig zuständig war, die Eltern 300 Euro von Deutschland erhalten haben. Da Österreich an Kinder in Deutschland den Kinderbonus in der indexierten Höhe von 350,64 Euro pro Kind bezahlt hat, hätten die Eltern 50,64 Euro an Differenzzahlung von Österreich erhalten, wenn der Staat nachrangig zuständig war.

Wobei Deutschland hat seinen Kinderbonus in zwei Tranchen von zuerst 200 Euro im September letzten Jahres und anschließend 100 Euro im Oktober bezahlt. Nicht zulässig ist es aber, dass das deutsche Kindergeld mit dem deutschen Kinderbonus zusammengerechnet wird und Österreich auf diese Summe eine Differenzzahlung seiner Familienbeihilfe plus Kinderabsetzbetrag samt seinem Kinderbonus überweist.

Hatten auch andere Staaten einen Kinderbonus?

Ob alle anderen 30 Staaten jeweils eine gleichartige Leistung wie den bundesdeutschen oder österreichischen Kinderbonus hatten, ist nicht bekannt. Faktisch hätte Österreich an jeden Staat statt der Differenzzahlung immer die volle Höhe des indexierten Kinderbonus bezahlen müssen.

Jedenfalls wurden viele Millionen Euro ins Ausland verschleudert. In den Anfragebeantwortungen heißt es:

Im Zuge der Neuberechnung der Leistungen inkl. Kinderbonus im September 2020 haben sich die gesamten Differenzzahlungsansprüche für den Monat September 2020 durch den Kinderbonus um 12.443.565,76 Euro erhöht. Insgesamt ergibt sich zum momentanen Zeitpunkt somit ein Gesamtbetrag an Kinderbonuszahlungen für die Familienbeihilfe und die Differenzzahlungen in Höhe von rund Euro 17,1 Mio. Euro. Aus den oben erwähnten Gründen wird eine Auswertung des in den Differenzzahlungen enthaltenen Kinderbonus weiterhin nicht möglich sein.

Unsinniges EU-Gesetz

Wenn man bedenkt, dass jeder Staat seine eigenen Familienleistungen hat, so stellt sich die Frage, warum ein EU-Gesetz Österreich und weitere 30 Staaten (und vermutlich auch Großbritannien trotz BREXIT) dazu zwingt, dass Familienleistungen für Kinder ins Ausland bezahlt werden müssen.

Die zuständigen Träger werden aufgrund der Berechnung der Ansprüche der Familienleistungen mit Arbeit eingedeckt. Jährlich könnten hunderte Millionen Euro, die für Kinder ins Ausland bezahlt werden, sinnvoller in Österreich verwendet werden.

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