Mit heutigem Tag soll es in Österreich 6.525 Menschen geben, die am Coronavirus verstorben sind. Ein Bürgermeister-Brief, der unzensuriert zugespielt wurde, verrät nun, wie diese Zahl zustande kommt.
Beschauärzte müssen sich an Zählweise halten
In einem Schreiben vom 14. Dezember 2020 an seine Amtskollegen weist ein Kärntner Bürgermeister seine Amtskollegen auf die richtige Zählweise, die laut Mitteilung der Landessanitätsdirektion bezüglich Anzeigepflicht gemäß Paragraph 2 des Epidemiegesetzes angewendet werden muss, hin. Der Bürgermeister bittet, diese Mitteilung an „die in ihrer Gemeinde tätigen Beschauärzte“ zu übermitteln. Darin heißt es:
Jede verstorbene Person, die max. 28 Tage zuvor COVID-positiv getestet wurde, wird in der Statistik als „COVID-Tote/r“ geführt, unabhängig davon, ob sie direkt an den Folgen der Viruserkrankung selbst oder „mit dem Virus“ (an einer potentiell anderen Todesursache) verstorben ist.
Auch Unfalltoter könnte in der Statistik sein
Das heißt also: Wer vor 28 Tagen positiv auf den Coronavirus getestet wurde und später zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall ums Leben kommt, wird in der Statistik als Covid-Toter geführt. An diesem Beispiel wird klar, wie wenig aussagekräftig solche Statistiken sein können. Würden nämlich nur die tatsächlich am Coronavirus Gestorbenen gezählt, sehe die Statistik wohl deutlich weniger dramatisch aus.
Vorgabe des Gesundheitsministeriums
Unzensuriert fragte beim Leiter des Landespressedienstes, der auch Sprecher der Corona-Experten-Kommission in Kärnten ist, Mag. Gerd Kurath, nach, warum diese Zählweise so erfolgen würde. Kurath sagte, dass dies eine Vorgabe des Gesundheitsministeriums wäre. Man habe vonseiten Kärntens schon mehrmals urgiert, das zu ändern, weil es in der medialen Öffentlichkeit zu unterschiedlichen Interpretationen komme – doch hatte man bis dato keinen Erfolg bei Gesundheitsminister Rudolf Anschober von den Grünen.