Ein Londoner Gericht hat am Montag Vormittag den Antrag auf Auslieferung an die USA für WikiLeaks-Gründer Julian Assange abgelehnt. Washingtons Anwälte legten umgehend Berufung ein.
Gesundheitliche Lage ausschlaggebend
Die Richterin Vanessa Baraitser begründete ihre Entscheidung mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den prekären Haftbedingungen, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei zudem nicht auszuschließen, dass er in Einzelhaft Selbstmord begehen würde. Assange hätten in den Vereinigten Staaten im Fall einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft gedroht.
Assange wird Geheimnisverrat vorgeworfen
Julian Assange wird von der US-Justiz vorgeworfen, zusammen mit dem ehemaligen amerikanischen Soldaten Chelsea Manning – damals Bradley Manning – geheime Unterlagen von US-Militäreinsätzen in Afghanistan und im Irak gestohlen und veröffentlicht zu haben. Damit hätte der heute 49-jährige Australier das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht, so der Vorwurf.
Viele Menschen sehen das jedoch anders und halten Assange für einen “Whistleblower”, der Kriegsverbrechen der amerikanischen Streitkräfte im Nahen Osten aufgedeckt hat.
Auslieferung noch nicht endgültig entschieden
Zu Ende ist der Rechtsstreit mit dem heutigen Urteil jedoch noch lange nicht. Nachdem die US-Anwälte Berufung eingelegt haben, wird die Streitsache in die nächste Instanz gehen. Letztlich könnte das Verfahren vor den britischen Supreme Court gehen und schließlich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg beschäftigen.