Erneut hat sich der grüne Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Baden-Württemberg) in seiner Partei unbeliebt gemacht. Das Stadtoberhaupt mit der für Grüne sehr untypischen Sicht auf die Migrationsprobleme hat Polizeidaten über straffällige Asylbewerber den Tübinger Sozialbehörden zugänglich gemacht. Nachdem der Datenschutzbeauftragte dies untersagte, forderte Palmer Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zum Handeln auf.
Sozialarbeiter sollen über Gewalttäter Bescheid wissen
Der Welt gegenüber erklärte Palmer: “Sozialarbeiter müssen wissen, wenn ihre Klienten auf die schiefe Bahn geraten.” Wenn Asylbewerber Messerattacken oder Prügeleien zu verantworten haben und wenige Tage später einem Sozialarbeiter gegenübersitzen, um zum Beispiel einen Antrag auf verbesserte finanzielle Unterstützung auszufüllen, müsse der Behördenarbeiter über die kriminelle Vorgeschichte informiert sein. Deswegen habe Tübingen “strukturierte Informationen” der Polizei über gewaltbereite Asylbewerber bisher nicht nur der Ausländerbehörde, sondern auch der Sozialbehörde zugänglich gemacht.
Betreuer nicht mehr alleine mit Gefährder
In der Praxis habe dies so ausgesehen, dass hinter dem jeweiligen Namen die Angaben der Polizei angeführt worden seien, “sobald die Straftat, um die es geht, befürchten läßt, dass dieser Tatverdächtige Gewaltbereitschaft zeigen könnte”. Dieses Vorgehen habe die Behördenarbeit erleichtert, denn wenn ein Klient beispielweise jemanden mit einem Messer bedroht habe, seien ab diesem Moment Beratungsgespräche nur noch mit zwei Beschäftigten im Raum durchgeführt” worden.
Interventionsmöglichkeit muss gegeben sein
Aber auch die Interventionsmöglichkeit ist Palmer wichtig: “Welchen Sinn soll Sozialarbeit haben, wenn sie nicht darauf einwirken kann, dass Menschen auf der schiefen Bahn davon abgehalten werden, weitere Straftaten zu begehen?” Weil der streitbare Oberbürgermeister aber die Anordnung des Datenschutzbeauftragten befolgen will, sucht er nun um Amtshilfe beim Bundesinnenminister nach.