Der Vorarlberger FPÖ-Politiker Hubert Kinz fordert die EU auf, zu prüfen, ob es gerechtfertigt ist, dass österreichische Grenzgänger weder von Österreich, noch der Schweiz im Ernstfall eine Pflegeleistung erhalten.

14. September 2020 / 16:59 Uhr

Schweiz zahlt Österreichern kein Pflegegeld: FPÖ-Kinz schickt Brief an EU

Vor vielen Monaten hat der Vorarlberger Rechtsanwalt und freiheitliche Landtagsabgeordnete Hubert Kinz auf die Problematik hingewiesen, dass österreichische Arbeitnehmer, die in der Schweiz erwerbstätig sind, eine böse Überraschung erleben könnten. Sollten diese Personen einmal zu einem Pflegefall werden, dann zahlt weder Österreich, noch die Schweiz eine Pflegeleistung. Österreich meint, dass die Schweiz für die Rente zuständig ist und daher auch bei Pflegeleistungen zuständig sein muss. Die Schweiz aber meint, sie bezahlt im Gegensatz zu Österreich keine Geldleistungen, sondern nur Sachleistungen, die nur dann bezahlt werden müssen, wenn der Pflegefall auch in der Schweiz wohnt. Dieses Chaos ist übrigens einer EU-Verordnung zu verdanken, die erst überhaupt zu dieser Problemstellung führt. Beide Staaten sehen sich im Recht, übrig bleiben die betroffenen Pflegefälle.

Anschober sieht keinen Handlungsbedarf

FPÖ-Landes-Sozialsprecher Kinz brachte Anfragen an die Landesregierung ein. Auf Bundesebene gab es Anfragen an Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne). Letzterer sieht keinen Handlungsbedarf und verwies auf die Rechtskonformität, die auch durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) aus dem Jahr 2016 bestätigt wird. Wenn ein österreichischer Staatsangehöriger in der Schweiz erwerbstätig ist, dann ist die Schweiz für Pflegeleistungen zuständig – unabhängig davon, ob die Schweiz auch Pflegeleistungen hat. Dabei spielt es auch keine Rolle, wenn der Arbeitnehmer sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lässt und sich in Österreich privat versichern lässt.

EU soll Sachverhalt prüfen

Kinz: „Es könnten tausende Vorarlberger betroffen sein, die nicht einmal wissen, dass sie im Ernstfall keinen Anspruch auf Pflegeleistungen haben werden, weder von der Schweiz, noch von Österreich. Auch andere Bürger aus dem EWR-Raum könnten betroffen sein.“ Dass sich die Arbeitnehmerfreizügigkeit nachteilig auswirken kann, ist aus Sicht des Rechtsanwalts nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Wie unzensuriert erfahren hat, hat Kinz letzte Woche ein Schreiben an den für Soziales zuständigen EU-Kommissar geschickt, der den Sachverhalt überprüfen soll.

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