Verfahrensrechtlich steht im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie weiterhin die sogenannte “Causa Ischgl” im Fokus. Ausgehend von diesem Tiroler Wintersportort sollen tausende Gäste infiziert worden sein, das Coronavirus in viele andere Länder verbreitet worden sein und mehr als 30 Todesopfer zu beklagen sein. Aktuell haben sich mehr als 5.000 Betroffene einer Amtshaftungsklage angeschlossen, die der Konsumentenschützer Peter Kolba mit seinem Verbraucherschutzverein initiiert hat.
Die Amtshaftungsklage richtet sich gegen das Versagen der österreichischen Gesundheitsbehörden in der „Causa Ischgl“, von der Bezirkshauptmannschaft Landeck über die Tiroler Landesregierung bis zum Gesundheitsministerium in Wien.
Strafanzeige mit 1.000 Privatbeteiligten in Innsbruck
Kolba hat gemeinsam mit 1.000 Privatbeteiligten auch eine diesbezügliche Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingebracht. Konkret geht es um den Vorwurf der Übertragbarkeit einer gefährlichen Krankheit. Im Zusammenhang mit diesem Verfahren kritisieren Kolba und sein Verbraucherschutzverein, dass die StA Innsbruck den Privatbeteiligten Akteneinsicht im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren verwehrt.
Deshalb wird gefordert, dass das Strafverfahren gegen Republik und Organwalter im Zusammenhang mit der Strafanzeige an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien delegiert wird. Die Strafbehörden sind diesem Begehren verfahrensrechtlich bisher aber nicht gefolgt.