380 Euro muss jemand hinblättern, der derzeit – vielleicht auch geschäftlich bedingt – in eines der Risikogebiete reist und nach ein paar Tagen wieder zurückkehrt. Das genügt der schwarz-grünen Regierung aber nicht: Auch bei negativem Testergebnis müssen die Personen dann auch noch verpflichtend in eine zehntätige (Heim)-Quarantäne.
Fast 400 Euro für Tests
Eine Geschäftsfrau, die in Brasilien zu tun hat, konnte die Auskunft, die sie telefonisch am Flughafen Schwechat einholte, kaum glauben. 190 Euro für den so genannten PCR-Test bei der Ausreise, 190 Euro für denselben Test bei der Einreise, danach zehn Tage in der Wohnung eingesperrt, egal wie das Testergebnis ausfällt. Ein „Freitesten“ aus der Quarantäne sei nicht möglich.
„Wofür muss ich mich testen lassen, wenn ich sowieso in Quarantäne muss, unabhängig vom Ausgang der Untersuchung,“ sagt die Frau, die von „reiner Abzocke“ der Regierung spricht.
Unklarheiten selbst im Ministerium
Inzwischen geht die Verwirrung um neue Verordnungen des Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) unvermindert weiter. Am Freitag, 24. Juli, versuchte Anschober zwar, Unklarheiten der Verordnungen zu den Einreisebestimmungen aus Risikogebieten auszuräumen, doch danach herrschten selbst im Ministerium Unklarheiten über seine Interpretation der neuen Vorschriften.
Nicht genug, dass der Verfassungsgerichtshof eine Reihe von Covid-19-Verordnungen aufhob, könnte Anschober auch mit seinem Maskenzwang in den Supermärkten eine weitere Panne erleiden. Bei dieser Verordnung nämlich ist nur von einer Maskenpflicht beim „Betreten“ des Supermarktes die Rede und nicht von einem „Verweilen“.
Kritik vom Verfassungsexperten
Scharfe Kritik am durch das Ministerium ausgelösten Chaos um die Verordnung und auch an der Qualität des Verordnungstextes übte gegenüber dem ORF der Verfassungsexperte Heinz Mayer:
Das ist die Konsequenz einer seit Langem zu beobachtenden Tendenz, die juristische Kompetenz auf Ebene der Ministerien zu verdünnen.
Zu ebenfalls in der Verordnung zu findenden redaktionellen Fehlern sagte er, „auch das sollte nicht vorkommen“.
Hofer spricht von „Unfähigkeit“
Diesem Urteil schloss sich auch FPÖ-Parteiobmann Norbert Hofer an:
Leider muss man im Fall von Anschober mittlerweile nicht mehr von Pfusch oder Blamage sprechen, sondern Unfähigkeit. Denn sein Ressort ist nicht dazu in der Lage, einen klaren und verständlichen Verordnungstext hinauszubringen, der auch hält.