Millionen Türken haben sich in der Vergangenheit mit einem österreichischen oder bundesdeutschen Pass ausstatten lassen und auf diesem Weg Staatsbürgern vorbehaltene Sozialleistungen und sonstige Rechte eingeheimst.
Verstoß gegen Ausländerrecht diesseits und jenseits des Inns
Doch die Wurzeln kann man nicht verleugnen – und Türken wollen das auch nicht. Etwa 1,2 Millionen von ihnen sollen sich daher nachträglich wieder die türkische Staatsbürgerschaft besorgt haben. Weil das gegen das Ausländerrecht verstößt, sollen laut der türkischen Zeitung Sözcü jetzt die deutschen Behörden an einer Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit arbeiten.
Blut ist dicker als Wasser
Das erinnert an die Diskussion in Österreich im Jahr 2018. Auch hierzulande haben die “neuen Österreicher” das gleiche gemacht, wie die Tageszeitung Die Presse schon 2014 berichtete. Mehrere zehntausend in Österreich lebende Türken haben sich nach dem Besorgen der österreichischen auch wieder die türkische Staatsbürgerschaft geholt. Was nach Staatsbürgerschaftsgesetz § 26 illegal ist – und wovon die österreichischen Behörden (zumindest offiziell) nichts wussten.
Rund ein Drittel der etwa 300.000 Türken in der Alpenrepublik (mehr als in Österreichs zweitgrößter Stadt Graz Einwohner leben) hat noch nicht um die österreichische Staatsbürgerschaft angesucht, die anderen „bereichern“ unser Land als „Österreicher“ mit ihren orientalischen Sitten und Gebräuchen. Von jenen, die österreichische Staatsbürger sind, so vermuten Statistiker in der Türkei, hat mindestens die Hälfte auch die türkische Staatsbürgerschaft.
FPÖ prangert Rechtsbruch an
Ins Rollen gebracht hat diesen Rechtsmissbrauch und Loyalitätskonflikt die FPÖ. 2014 blieb trotz parlamentarischer Anfrage der Hinweis auf den Rechtsbruch folgenlos. Erst 2017, als die FPÖ eine Liste an die Behörden übergab, die Personendaten türkischer Staatsbürger in Österreich enthielt, griffen auch die Medien das Thema auf. Von möglichen tausenden Staatsbürgerschaftsaberkennungen war die Rede.
Dank der Stärke der FPÖ konnte an dem Rechtsbruch nicht mehr vorübergegangen werden und die Behörden leiteten gegen tausende Türken ein „Feststellungsverfahren“ ein. Es führte zu einigen Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft, bis, ja bis der „Tiefe Staat“ wieder zuschlug: Der Verfassungsgerichtshof urteilte Ende 2018, dass eine Liste unbekannter Herkunft kein taugliches Beweismittel für die Aberkennung einer Staatsbürgerschaft sei. Womit sich die Türken in Österreich ins Fäustchen lachten. Die Verfolgung des Rechtsbruchs, der auch auf die Solidarität innerhalb eines Staates erheblichen Einfluss hat, wurde wieder eingestellt. Jetzt regiert Schwarz-Grün in Österreich.