13 Milliarden Euro an Steuern sollte die Software-Firma Apple in Irland nachzahlen. Das hatte die EU-Kommission 2016 gefordert.
EU doppelt übertölpelt
Doch jetzt kippte das EU-Gericht in Luxemburg die Nachforderung. Das Gericht befand, dass die Kommission nicht nachweisen konnte, dass die Steuergeschenke, die Apple von 1991 bis 2007 von Irland erhalten hatte, eine ungerechtfertigte staatliche Beihilfe darstellten.
Dadurch, dass die Gewinne vor allem in den USA versteuert wurden, ist die EU doppelt übertölpelt worden. Apple wiederum wehrte sich in dem Gerichtsprozess gegen die drohenede Doppelbesteuerung.
Wettbewerbsverzerrung
Für die EU-Kommission stehen zwei zentrale Aspekte im Vordergrund: zum einen die entgangenen Steuereinnahmen, zum anderen die Steuergeschenke einzelner, vor allem kleiner Mitgliedsstaaten, die wettbewerbsverzerrend sind.
Doch zusätzlich zeigt sich der Erfolg us-amerikanischer Politik unter Präsident Donald Trump. Die USA verschafften sich nicht zum ersten Mal auf dem Wege der Intervention und ganz ohne Krieg Vorteile. Denn wenn es um Einnahmen geht, kennt die EU in der Regel kein Pardon – gegenüber dem Untertan.
Berufung wahrscheinlich
Doch noch ist nicht aller Tage Abend. Erwartet wird, dass die Kommission binnen zwei Monaten Berufung einlegt und der Steuerstreit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in die zweite Runde geht.