Keine guten Nachrichten für den Tiroler Jäger und SPÖ-Landesparteivorsitzenden Georg Dornauer: Das von der Bezirkshauptmannschaft im November 2019 im Zuge eines Behördeneinschreitens ausgesprochene unbefristete Waffenverbot gegen ihn bleibt aufrecht.
Die zuständige Richterin des Tiroler Verwaltungsgerichts teilte dem Chef der Tiroler Sozialdemokratie mit, dass er frühestens in fünf Jahren bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land wieder um eine Genehmigung nach den einschlägigen Bestimmungen des Waffengesetzes ansuchen dürfe.
„Grobe Sorgfaltslosigkeit“
Begründet wurde die Landesverwaltungsgerichtsentscheidung mit der „groben Sorgfaltslosigkeit“ des Waffenbesitzers. Für Dornauer, der als Bürgermeister seiner Heimatgemeinde Sellrain bis zum November 2019 auch Obmann der örtlichen Jagdgenossenschaft gewesen ist, ein schwerer Schlag.
Der Tiroler SPÖ-Chef hatte in seinem Auto bei geöffneten Seitenfenster ein geladenes Jagdgewehr deponiert und das Fahrzeug am Innsbrucker Flughafen abgestellt. Während Dornauer einen Flug zu seinem SPÖ-Parteifreund Landeshauptmann Hans Peter Doskozil ins Burgenland absolvierte, entdeckte eine Polizeistreife die geladene Jagdwaffe in Dornauers Pkw. Der Amtshandlung der Polizei soll ein anonymer Hinweis aus der Bevölkerung vorausgegangen sein. Dornauer gab damals gegenüber der Öffentlichkeit und den Behörden zu Protokoll, dass er sich nicht erklären konnte, warum die Waffe geladen gewesen sei.