Die Insolvenz des Dax-Unternehmens Wirecard AG hat weitreichenden ökonomische und finanzielle Folgen. Das zuständige Amtsgericht München hat unter Aktenzahl Az. 1542 IN 1308/20 am 29.06.2020 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde laut einer Aussendung die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Jaffèe bestellt.
Die Fachkanzlei für Banken- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger & Collegen hat mittlerweile eine kostenlose Interessensgemeinschaft für alle betroffenen Wirecard-Anleger gegründet. Über diese Interessensgemeinschaft können sich registrierte Geschädigte der Insolvenz über die weiteren Entwicklungen informieren und ihre Interessen vertreten lassen.
Prüfung der Schadenersatzansprüche im Focus der Interessensgemeinschaft
Aktuell befasst sich die anwaltlich organisierte Interessensgemeinschaft mit der Prüfung von Schadenersatzansprüchen und der Aufklärung des mutmaßlich wirtschaftskriminellen Skandals rund um Wirecard. In den letzten Tagen würde etwa auch die Deutsche Prüfstelle im Zusammenhang mit der Revision von Wirecard kritisiert.
In diesem Zusammenhang wird auch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen EY (ehemals Ernst & Young) in den Fokus genommen. So sollen Ansprüche sich insbesondere darauf stützen, dass Testate der vergangenen Jahre zu Unrecht erteilt worden sein sollen.