Weitreichende Folgen hat der Alkohol am Steuer, der der ehemaligen ÖVP-nahen Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein bei einer Polizeikontrolle vorgeworfen wird. Bierlein muss nicht nur für einen Monat ihren Führerschein abgeben, sondern auch zum Psychologen, um ein sogenanntes „Verkehrscoaching“ für Alkolenker zu absolvieren. Und auch verwaltungsstrafrechtlich könnte auf Bierlein eine satte Strafe von 800 bis 3.700 Euro zukommen.
Beim „Verkehrscoaching“ hat Bierlein vier Einheiten zu je 50 Minuten zu absolvieren, wo sie Schulungen mit Notfallsanitätern bzw. Ärzten absolvieren und an zwei Gesprächen mit Psychologen teilnehmen muss.
Bundeskanzler Kurz verteidigt seine Vorgängerin Bierlein
Großes Verständnis für seine Vorgängerin Brigitte Bierlein legt Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) an den Tag. In der Tageszeitung Österreich wird er zur alkoholisierten Fahrt von Bierlein zitiert:
Jedem kann ein Fehler passieren. Wer nie einen Fehler gemacht hat, der werfe den ersten Stein. Sie hat Großes für unsere Republik geleistet, sowohl als Verfassungsrichterin und Präsidentin des Gerichts als auch als Übergangsbundeskanzlerin.
Ein hohes politisches Amt rechtfertigt offensichtlich ein Fehlverhalten. So zeigte sich die politische und mediale Elite auch gegenüber Bundespräsidenten Alexander van der Bellen tolerant, als er die Covid-19-Sperrstundenverordnung missachtete.