Als Grenzgänger werden Personen bezeichnet, die in einem Staat wohnen, aber in einem anderen Staat arbeiten. Wenn Grenzgänger in der Schweiz erwerbstätig waren und daher nur von der Schweiz ihre Pension beziehen, kann es beim Pflegegeld zu einem bösen Erwachen kommen. Der Vorarlberger FPÖ-Landtagsabgeordnete Hubert Kinz vertritt als Rechtsanwalt Pflegefälle, die weder von Österreich noch von der Schweiz eine Leistung erhalten. Diese Personen wohnen in Vorarlberg, haben in der Schweiz gearbeitet und beziehen von der Schweiz eine Rente.
Österreich nicht zuständig, die Schweiz aber auch nicht
Österreich betont, dass laut EU-Recht die Schweiz für Pflegegeldleistungen zuständig sei. Die Schweiz allerdings meint, dass sie im Gegensatz zu Österreich statt Geldleistungen nur Sachleistungen gewährt. Und Sachleistungen müssen laut EU-Recht nicht ins Ausland exportiert werden und sind nur zu bezahlen, wenn der Pflegefall in der Schweiz lebt.
Und die „Hilflosenentschädigung“, die eine Geldleistung sein könnte, die laut EU-Recht auch Personen bezahlt werden muss, die nicht in der Schweiz wohnen, muss dennoch nicht exportiert werden. Die Schweiz hat das mit einem Freizügigkeitsabkommen mit der EU vereinbart.
Anfragen an die Grünen
Somit erhalten in Österreich wohnhafte Pflegefälle, die als Grenzgänger in der Schweiz aktiv waren, keine Unterstützung. Kinz spricht von 6.000 aktiven Grenzgängern und etwa dreimal so viel Pensionierten. Sie könnten allesamt betroffen sein. Kinz hatte eine Anfrage an die zuständige Vorarlbergerin Katharina Wiesflecker (Die Grünen) eingebracht, die sich aber unzuständig fühlte. Nun wird das Thema die Grünen auf Bundesebene beschäftigen. Die freiheitliche Seniorensprecherin Rosa Ecker hat eine Anfrage an Sozialminister Rudolf Anschober eingebracht.
Wie viel Pflegegeld muss Österreich den Schweizern bezahlen?
Ecker möchte außerdem wissen, wie viele Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind, aber als Grenzgänger in Österreich aktiv waren und daher von Österreich eine Rente erhalten, aus Österreich ein Pflegegeld erhalten. Die Arbeitnehmer-Freizügigkeit, die von der EU hochgehalten wird und die ihren Bürgern Vorteile bringen soll, dürfte jedenfalls bei Grenzgängern, die in der Schweiz gearbeitet haben, nicht funktionieren.
Kein Klagsweg möglich
Noch ein pikantes Detail: Die Schweiz ist bekanntlich kein Mitglied der EU. Sie muss zwar diverse EU-Verordnungen umsetzen, hat sich aber ein paar Gustostückerl ausverhandelt. Und als Nicht-EU-Mitglied muss die Schweiz nicht einmal befürchten, verklagt zu werden. Betroffene Bürger haben nicht einmal die Möglichkeit, den Europäischen Gerichtshof anzurufen.