Norbert Hofer, Bundesparteiobmann der FPÖ.

16. Juni 2020 / 14:35 Uhr

Die Organisation der FPÖ: Bundespartei

In unserer neuen Serie untersuchen wir die inneren Strukturen der im Jahr 1956 gegründeten Partei. Im Detail beleuchten wir die Bundespartei, die neun Landesparteien, die politischen Vorfelder sowie die FPÖ als Teil der Gesetzgebung.

Die Bundespartei

Die FPÖ – mit vollem Namen die „Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) – Die Freiheitlichen“ – setzt sich aus der Bundespartei sowie neun Landesparteien mit jeweils eigener Rechtspersönlichkeit zusammen. Die Bundespartei ist dabei für die politische Arbeit und die organisatorische Koordination im gesamten Bundesgebiet zuständig. Ihr Sitz ist in Wien.

Inhaltlich ist für die Tätigkeit der Bundespartei vor allem das aktuelle Parteiprogramm von 2011 als Basis entscheidend. Darüber hinaus gelten die Satzungen der FPÖ als „Geschäftsgrundlage“ der Partei. Sie definieren unter anderem auch die einzelnen Organe der Bundespartei. Als oberstes Beschlussorgan der FPÖ gilt der mindestens alle drei Jahre stattfindende Ordentliche Bundesparteitag, zu dem die Landesparteien ihre Delegierten entsenden. Dieser entscheidet über programmatische Grundsätze und wählt den Bundesparteiobmann beziehungsweise die Bundesparteiobfrau sowie die derzeit sechs Stellvertreter. Als bundesweites Führungsorgan der FPÖ fungiert hingegen der in den Satzungen definierte Bundesparteivorstand.

Wesentlich im Rahmen der Bundespartei ist außerdem das Generalsekretariat als ein mit strategischer Planung und Medienarbeit beauftragtes „politisches Sprachrohr“. Als österreichweite Zentrale gilt wiederum die für Organisation und Verwaltung zuständige Bundesgeschäftsstelle. Darüber hinaus wird die Bundespartei auch von ihren, in den Parteigremien vertretenen, Vorfeldorganisationen sowie von befreundeten Organisationen unterstützt.

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