Es scheint ein Goldesel in Europa umzugehen. Fast alle europäischen Regierungen, die ihr Land mit Corona-Radikalmaßnahmen an die Wand gefahren haben, pumpen Unmengen an Geld in Wirtschaft und Gesellschaft. Schon Mitte März hatte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zur Bekämpfung der Folgen seiner eigenen Politik die Devise ausgegeben:
Koste es, was es wolle.
Woher nehmen und nicht stehlen?
Doch nachdem man „für Hilfen und Sozialleistungen nur so viel aufwenden kann, wie erwirtschaftet wird“, wie es der deutsche Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble warnend festhielt, muss irgendwo das Geld herkommen. Für alle Staatsfinanzierten ist die Lösung einfach: Der Staat wird das Geld schon haben, und auch die EU will ja helfen.
Sie hat über die Europäische Zentralbank (EZB) seit 2011 die unfassbare Summe von 2,6 Billionen Euro in Anleihekäufe gepumpt, jetzt sollen noch einmal 750 Milliarden Euro zur Milderung der Corona-Folgen dazukommen.
Doch Geld, das in Hülle und Fülle versprochen wird, muss auch irgendwo eingenommen werden. Geld kann heute zwar einfach gedruckt werden, aber es muss einen Gegenwert besitzen, zumindest einen nominellen, und sei er nur gefühlt. Das geschieht direkt durch Steuererhöhungen und Enteignungen (wie sie der Bundestag in Berlin bereits andenkt), oder indirekt durch Negativzinsen und Inflation, notfalls Hyperinflation.
Kompetenz überschritten
Die Form der Geldvermehrung über EZB-Anleihekäufe ist eine Staatsfinanzierung über jene, die Arbeitnehmer sind und/oder ihr Erspartes nicht sofort ausgeben. Seit etlichen Jahren wird die billionenschwere Schuldenanhäufung durch die EZB-Nullzinspolitik von den Sparern und Arbeitnehmern bezahlt, die Schritt für Schritt enteignet werden.
Nun hat der Spruch des bundesdeutschen Bundesverfassungsgerichts am Dienstag diesem Treiben Einhalt geboten, indem es die Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet hat. Das Gericht sieht darin teilweise einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Zwar aus Formalgründen, aber trotzdem haben die Höchstrichter klar gemacht, dass die EZB ihre Kompetenzen überschritten hat.
Verständliche Propaganda im Sinne der EU
Das ist deshalb brisant, weil dieses Urteil den EZB-Gelüsten auf weitere Milliarden-Anleihen in die Quere kommt. Der Bundesbank ist es nämlich für die nächsten drei Monate untersagt, an der Umsetzung des EZB-Aufkaufprogramms mitzuwirken, wenn der EZB-Rat in einem neuen Beschluss nicht nachvollziehbar darlegt, dass das Programm verhältnismäßig sei.
Und genau hier kommt die Propaganda der Kronen Zeitung ins Spiel. Verständlich, hat sie doch im Zuge der Corona-Radikalmaßnahmen der schwarz-grünen Regierung eine Extra-Förderung von 3,25 Euro pro gedrucktem Exemplar und eine um 50 Prozent erhöhte Presseförderung erhalten. Allein 2020 dürfte die Regierung Österreichs Medien mit dem Geld der Steuerzahler direkt und indirekt mit mehr als zweihundert Millionen Euro füttern.
Schutz der Österreicher – “lächerlich”
Statt im Sinne der Sparer und Arbeitnehmer zu argumentieren, erweist sich Österreichs größte Tageszeitung als randalierendes Propagandaorgan. Sie lässt den ÖVP-nahen Verfassungsjuristen Theo Öhlinger die Urteilsbegründung des bundesdeutschen Verfassungsgerichtshofs kurzerhand für „lächerlich“ erklären. Und damit alle Kritiker, die den Schutz von Sparern und Arbeitnehmern, also der Österreicher, fordern.