Auch “Flüchtlinge” müssen zu Unrecht erhaltene Leistungen schön brav wieder zurückzahlen.

8. Mai 2020 / 21:40 Uhr

In zwei Jahren: Fast 810.000 Euro zu Unrecht an Flüchtlinge bezahlt – Nur die Hälfte wieder eingetrieben

Unzensuriert hat am 29. April dieses Jahres berichtet, dass im Jahr 2019 von 1.645 Flüchtlingen das Bargeld im Gesamtwert von 143.999 Euro einkassiert wurde. Dabei geht es natürlich um jene Summen, die Flüchtlinge gleich zu Beginn abliefern mussten, wenn sie einen Asylantrag in Österreich gestellt haben und mit Vermögen ins Land gekommen sind. Nicht gemeint war damit jenes Vermögen, dass man Asylwerbern im Nachhinein wieder wegnehmen kann, wenn sie im Zuge des laufenden Asylverfahrens zu Geld gekommen sind. Etwa, wenn sie in Österreich erwerbstätig geworden sind, was laut einer EU-Richtlinie nach neun Monaten Aufenthalt nach Asylantragstellung erlaubt ist.

Wird ein Asylwerber erwerbstätig, so verliert er seinen Anspruch auf die Grundversorgung. Das heißt: kein Taschengeld, kein Freizeitgeld, keine betreute Unterkunft oder medizinische Versorgung auf Kosten der Steuerzahler. Und wie Unzensuriert mehrmals berichtet hat, kommt es immer wieder vor, dass Asylwerber nachträglich Leistungen aus der Grundversorgung zurückzahlen müssen. Dies offenbar auch deshalb, weil man die Behörden von der Erwerbstätigkeit nicht informiert hat. Und da kommen ordentliche Summen zusammen, wie die steirischen Freiheitlichen einst dank einer Untersuchung des Landesrechnungshofs aufdeckten.

Aktuelles aus der Steiermark

So wurde bekannt, dass allein in der Steiermark im Zeitraum 2014 bis 2018 von 601 Personen die stolze Summe von 564.417 Euro bescheidmäßig zurückgefordert wurde. Im Jahr 2014 wurden von 16 Personen insgesamt 57.061 Euro zu Unrecht bezogen, was im Durschnitt pro Person über 3.500 Euro ausmachten. Bis Ende 2018 waren Kosten von 311.567 Euro offen, 46.251 Euro wurden wegen Uneinbringlichkeit abgeschrieben. Das heißt, dass zumindest 200.000 Euro erfolgreich von Asylwerbern zurückgefordert werden konnten.

Nachdem die Freiheitlichen seit der letzten Landtagswahl nicht mehr genug Mandate haben, um den Landesrechnungshof einzuschalten, stellten sie eine Anfrage, die vor kurzer Zeit beantwortet wurde. Somit gibt es aktuellere Zahlen.

Deutliche Steigerung bei Verfahren

Die Summe aller offenen Forderungen aus Rückersatzverfahren betrug mit April 466.003,67 Euro, eine Steigerung um rund 250.000 Euro gegenüber Juli 2018. Seit 2012 mussten insgesamt 46.451,31 Euro als uneinbringlich abgeschrieben werden. Alleine in den Jahren 2018 und 2019 wurden 809.737,51 Euro zu Unrecht ausbezahlt, eingetrieben wurden demgegenüber nur 487.431,54 Euro, was eine Differenz von 322.305,97 Euro ergibt. Im selben Zeitraum wurden Verfahren in 893 Fällen gegen Asylwerber eingeleitet, was eine massive Steigerung gegenüber 2016 und 2017 bedeutet. In diesen beiden Jahren waren es lediglich 138 Verfahren, obwohl die Anzahl der Asylwerber viel höher war.

FPÖ-Sozialsprecher, Landtagsabgeordneter Marco Triller fordert einen restriktiven Vollzug der Grundversorgung, um angesichts der hohen Anzahl an Rückforderungsfällen eine abschreckende Wirkung zu erzielen:

Der sozialromantische Umgang der SPÖ-Regierungsmitglieds in Sachen Asyl führte trotz fast 900 Verfahren lediglich in einem einzigen Fall zu einer Verurteilung. Es ist kein Wunder, dass sich betrügerische Asylanten von einer Verwaltungsstrafe im Ausmaß von 200 Euro nicht abschrecken lassen.

Auch Wien muss Dank der FPÖ Stellung beziehen

Für Oberösterreich wurde zuletzt bekannt, dass Flüchtlinge knapp eine Million Euro zurückzahlen müssen. Die Wiener Freiheitlichen wollen für ihr Bundesland nun ebenfalls Daten wissen. Von FPÖ-Politiker Wolfgang Seidl konnte unzensuriert erfahren, dass eine entsprechende Anfrage an den zuständigen Sozialrat Peter Hacker eingebracht wurde.

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