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Dass sich Rudolf Anschober sehr wenig um die Grundrechte der Österreicher pfeift, hat er schon mehrmals bewiesen. Jetzt verletzt er auch noch die Grundrechte der Informationsfreiheit.

6. Mai 2020 / 18:40 Uhr

Anschober gibt wichtige Corona-Krisen-Info nur an drei Zeitungen weiter

Ist das die Pressefreiheit, die Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) meint und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) brav umsetzt? Unfassbar: Zu einem Pressegespräch lud Anschober nur drei Tageszeitungen ein.

Wettbewerbsverzerrung unter Medien

Kurier, Kleine Zeitung und Kronen Zeitung waren die ausgewählten Blätter, die zu diesem Gespräch geladen wurden. Nur diese Tageszeitungen erhielten also wichtige Informationen zur aktuellen Lage in der Corona-Krise. Selektiv ausgewählt, wie in einem kommunistischen Regime, sorgte Anschober damit auch für eine Wettbewerbsverzerrung in der Medienwelt.

Grundrecht auf Informationsfreiheit eingeschränkt

Das selektive Einladen von einzelnen Medien sei mit den medienpolitischen Aufgaben eines Ministeriums nicht vereinbar und eine Einschränkung des Grundrechts auf Informationsfreiheit, kritisiert „Reporter ohne Grenzen“. Deren Präsidentin Rubina Möhring wird im Standard so zitiert:

Besonders in Krisenzeiten, in denen die Regierung versucht, die Verbreitung eines Virus zu stoppen, muss das Gesundheitsministerium breit gestreut informieren.

Österreich rutsch bei Pressefreiheit ab

Logisch. Offensichtlich aber nicht für diese Bundesregierung, die sich die Journalisten aussucht, mit denen sie reden möchte. So einen Zustand hat es in Österreich schon lange nicht mehr gegeben, was auch internationale Folgen hat. Denn im aktuellen Vergleich, was Pressefreiheit betrifft, rutschte Österreich im Vergleich zum Vorjahr um zwei Plätze ab.

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