Die am Freitag, 1. Mai, in Kraft getretene „Lockerungsverordnung“ von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sorgt nicht nur bei der Opposition, sondern nun sogar in den Reihen des Koalitionspartners für Aufregung.
ÖVP-Wirtschaftskämmerer verärgert
Denn, obwohl von der Regierung angekündigt, findet sich darin nichts über die Öffnung von Gastronomiebetrieben am 15. Mai.
Was gilt nun Herr Anschober? Ihre in letzter Sekunde kurz vor Mitternacht hingeworfene Verordnung, in der Sie Österreich bis 30. Juni zusperren oder die Ankündigungen der Bundesminister, Österreich Stück für Stück in den nächsten Wochen zu öffnen?
Das fragt ein empörter Tiroler ÖVP-Wirtschaftsbundchef Franz Hörl in Richtung des grünen Gesundheitsministers.
Keine rechtliche Regelung
Tatsächlich scheint der Volksschullehrer im Rang eines Gesundheitsministers übersehen zu haben, dass die Bundesregierung erst am letzten Dienstag verkündet hatte, dass Gastronomiebetriebe ab 15. Mai ihre Pforten für Gäste wieder öffnen dürfen. Denn in der Verordnung ist lediglich etwas über die am gestrigen 1. Mai wirksam gewordenen Zurücknahmen der Ausgangs- und Handelsbeschränkungen zu finden. Damit würden automatisch die Betretungsverbote von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben bis zu deren Auslaufen am 30. Juni aufrecht bleiben.
FPÖ-Klubobmann: „Eine Zumutung für die Österreicher“
„In Pressekonferenzen, Interviews und Inseraten haben ÖVP und Grüne behauptet, dass die Gastronomie am 15. Mai unter bestimmten Bedingungen wieder aufsperren darf. Gestern (Donnerstag) Nacht kam die sogenannte „Lockerungsverordnung“, in der das geregelt sein sollte. Und siehe da, für die Gastronomie gibt es ein böses Erwachen: Gasthäuser und Restaurants bleiben bis 30. Juni geschlossen. „ÖVP und Grüne haben die Unternehmer wieder einmal vorsätzlich hinters Licht geführt“, empört sich FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl in einer Aussendung. „Was gilt jetzt eigentlich? Die Schlagzeile in der Zeitung, das gesprochene Wort des Kanzlers oder doch die rechtlichen Rahmenbedingungen“?, so Kickl weiter. Die Österreicher – und daher selbstverständlich auch unsere heimischen Wirte – hätten ein Recht auf Klarheit, Rechtssicherheit und Planbarkeit.
Bereits in der Plenarsitzung des Nationalrats am letzten Dienstag hatte die FPÖ einen Antrag auf Ministeranklage beim Verfassungsgerichtshof gegen Anschober eingebracht. Der Minister habe seine Arbeit in der Corona-Krise nicht nur besonders sorglos, sondern auch schuldhaft und rechtswidrig ausgeführt, begründete die Oppositionspartei ihr Verlangen.
Chaos in der Bundesregierung
In den Reihen der Bundesregierung dürfte ein veritables Chaos herrschen und die rechte Hand nicht wissen, was die linke tut. Denn aufgescheucht von Anschobers neuerlichem Verwirrspiel musste Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) eiligst erklären, dass die Öffnung der Gastronomiebetriebe wie angekündigt am 15. Mai erfolgen werde. Und die Öffnung von Beherbergungsbetrieben und Freizeitanlagen sowie Seilbahnen werde am 29. Mai folgen. Mittlerweile auch als „Update“ auf der Seite ihres Ministeriums nachzulesen. Ob das nun auch schon ihr grüner Regierungskollege weiß?