Es ist ein unfassbares Urteil, das das Vertrauen in die Justiz massiv erschüttert: Im Prozess um eine Schlägerei vor der Diskothek „Fledermaus“ in St. Johann im Pongau, bei der Andreas M. (19) im September 2010 fast zu Tode geprügelt worden war, sind die drei türkisch-stämmigen Angeklagten am Montag vom Vorwurf der schweren Körperverletzung mit Dauerfolgen freigesprochen worden. Nach Ansicht des Salzburger Schöffensenats gab es keine Beweise, die eine Verurteilung rechtfertigen konnten.