Nach der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfes zur Immobilienbesteuerung stellt sich heraus, dass es sich in weiten Teilen um eine tatsächliche Substanzbesteuerung für private Grundstückseigentümer handelt. Damit wird ein weiterer Brocken des rot-schwarzen Belastungspakets, das unter Federführung von Faymann, Spindelegger und Fekter ausgearbeitet worden ist, offensichtlich. So differenzieren die Steuersätze vor und nach dem Stichtag 1. April 2002, darüber hinaus kommt es auch bei selbst errichteten Gebäuden zu einer erheblichen Verschlechterung. Damit könnte eine Ungleichheit gegeben sein, mit der sich höchstwahrscheinlich der Verfassungsgerichtshof wird befassen müssen.