Österreich hat eine Staatsdruckerei, die gar nicht dem Staat gehört, sondern seit 2001 privatisiert ist und einem anonymen Stiftungsgeflecht untersteht. Dennoch bekommt die operative Tochter, die Österreichische Staatsdruckerei, weiterhin sämtliche Aufträge für Reisepässe und Personalausweise von den Ministerien ohne Ausschreibung zugeschanzt. Weil das Staatsdruckereigesetz vorsieht, dass die Bundesorgane prinzipiell verpflichtet sind, Druckprodukte für Bundesdienststellen, bei deren Herstellungsprozess Geheimhaltung beziehungsweise die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften geboten ist, in der Staatsdruckerei herstellen zu lassen. Also in einem privaten Unternehmen, das sich nach wie vor Staatsdruckerei nennt.