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Ein Berliner Straßenbahnfahrer soll ein Mädchen wegen ihres Kopftuches rausgeschmissen haben. Nun entpuppte sich die Geschichte als Finte.

4. Dezember 2016 / 13:30 Uhr

Muslima aus Straßenbahn geworfen: Fahrer zu Unrecht der Ausländerfeindlichkeit beschuldigt

Der Mainstream hatte sein Fressen. Ein Straßenbahnfahrer, schrieben viele Medien unisono, hätte sich im Köpernicker Ortsteil Friedrichshagen (Berlin) geweigert, eine 14-Jährige zu befördern, weil sie ein Kopftuch trug. Der Fall machte schnell Schlagzeilen. Er war geeignet, einen Menschen beruflich zu ruinieren. Doch siehe da: Der Vorwurf stimmt wohl nicht, wie Recherchen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ergaben und eine Zeugin aussagte.

Für Focus ein "fremdenfeindlicher Vorfall"

Geht es gegen Einheimische, die vielleicht einmal gegen die Political Correctness verstoßen, ist man mit dem Urteil und Vorurteil schnell – auch wenn es um die Existenz des Beschuldigten geht. So geschehen in Berlin, wo die Medien sich mit der Skandalnachricht überschlugen, dass ein Straßenbahnfahrer fremdenfeindlich reagierte und eine Muslimin vor die Tür setzte. Focus zum Beispiel schrieb:

In Friedrichshagen soll Dienstagnachmittag ein fremdenfeindlicher Vorfall in einer Straßenbahn passiert sein. Eine 14-jährige Syrerin gab an, sie sei gegen 14.35 Uhr an der Haltestelle Bölschestraße in eine Bahn in Richtung S-Bahnhof Friedrichshagen gestiegen.
Der Fahrer soll daraufhin per Lautsprecher eine Durchsage gemacht haben, dass sie wieder aussteigen solle. Seine Begründung: Er wolle Niemanden befördern, der ein Kopftuch trägt.

Rassismusvorwürfe gegen Straßenbahnfahrer

Ähnlich der Tagesspiegel, der mit dem Aufmacher "Tram-Fahrer soll 14-Jährige wegen Kopftuch rausgeworfen haben" und im Text den Fall so schilderte:

Eine 14-jährige Syrerin hat einen Fahrer der BVG angezeigt. Der soll sich geweigert haben sie in der Tram mitzunehmen, weil sie ein Kopftuch trägt. Die Polizei ermittelt.

Die schweren Rassismusvorwürfe gegen den Straßenbahnfahrer stellten sich aber als falsch heraus. Eine Zeugin meldete sich auf Facebook:

Muslimin aß Döner

Das Mädchen habe in der Tramlinie 60 mit ihrer Freundin Döner gegessen, schreibt sie. Der Bahnfahrer habe mehrfach gefordert, dass draußen gegessen wird. Daraufhin habe die Freundin ihren Döner weggepackt. Doch über die andere wird sie wie folgt zitiert:

Sie hat allerdings weiter gegessen und sich nicht mal im Ansatz für die Worte des Bahnfahrers interessiert. Nachdem er sich drei Mal wiederholt hatte, meinte er, dass das Mädchen mit dem weißen Kopftuch doch bitte aussteigen solle und ihren Döner dort essen solle. Mehr war nicht.

Fahrer setzte lediglich Beförderungsbestimmungen durch

Wie die Berliner Zeitung schreibt, würde sich diese Darstellung laut BVG-Sprecherin Petra Reetz mit den ausgewerteten Videoaufnahmen aus der Straßenbahn decken. Diese würden zeigen, wie die beiden Mädchen mehrmals nach oben in Richtung der Lautsprecher schauen. Laut Reetz sagte der Fahrer wörtlich:

Das Mädchen mit dem weißen Kopftuch möchte doch bitte seinen Döner draußen essen.

Das Essen eines Döners ist in der Straßenbahn verboten. Der Fahrer hat also lediglich die Beförderungsbestimmungen der BVG durchgesetzt.

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