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Ein Polizeichef bekennt: “Es ist schwierig, die Leute aufzugreifen, man kann relativ schnell abtauchen”. Und so entziehen sich viele abgelehnte Asylwerber der Abschiebung und bleiben hier.

12. April 2018 / 17:25 Uhr

#Einzelfall: Nigerianer entzieht sich seiner Abschiebung – zieht Messer und läuft davon

Dass der Massenmigration, die Jahr für Jahr Hunderttausende Leute aus den verschiedensten Weltgegenden zu uns ins Land spült, nur mit massiven Gesetzesbrüchen in der jetzigen Form funktioniert, wird immer offensichtlicher.

Der Missstand beginnt bereits bei der Einreise, wo Schengen- bzw. Dublin-Verordnungen einfach ignoriert werden, und setzt sich dann fort, wenn der “Schutzsuchende” einmal da ist.

Asylbetrüger beeinspruchen mit Hilfe von NGOs die Abschiebungsbescheide

Die Genfer Flüchtlingskonvention wird falsch interpretiert, indem man jeden Ankömmling als “Flüchtling” wahrnimmt und das, obwohl er durch mehrere sichere Drittstaaten reiste und Deutschland als Wunsch-Destination ausgewählt hat.

In weiterer Folge bietet man solcherart illegal Eingereisten eine Fülle von Einspruchsmöglichkeiten bei Höchstgerichten, die mit der Aufarbeitung der Fälle praktisch nicht mehr nachkommen. Das hat dann beispielsweise zur Folge, dass ein legal von Bulgarien nach Afghanistan abgeschobener Asylbetrüger von Kabul nach Deutschland zurückgeholt werden musste, weil er während seines illegalen Aufenthaltes hier die EU-konforme Rückbringung nach Bulgarien beanspruchte.

Migranten werden nicht zurückgenommen – Heimatländer plötzlich “unzumutbar”

Liegt trotzdem ein Abschiebebescheid vor, heißt das noch lange nicht, dass man den ungebetenen Gast los wird. Eine ganze Reihe von Umständen kann der Abschiebung hinderlich sein. Das beginnt damit, ob das Herkunftsland des Migranten geneigt ist, ihn überhaupt zurückzunehmen, oder unsere Gerichte befinden, dass eine Rückführung unzumutbar sei. Das kann durchaus auch auf EU-Länder zutreffen, wenn die Gefängnisse dort, wie beispielsweise in Rumänien, nicht über den ausreichenden Komfort verfügen.

Sind alle Gründe, die ein weiteres Hierbleiben ermöglichen, aus dem Weg geräumt, liegt es dann am Abzuschiebenden, durch weitere Rechtsbrüche eine Abschiebung zu vereiteln. Unser heutiger Einzelfall soll demonstrieren wie so etwas vor sich geht.

Nigerianer droht mit Messer auf Polizisten loszugehen und haut einfach ab

Ein Nigerianer sollte abgeschoben werden, nicht etwa nach Nigeria, sondern per Flugzeug nach Italien, berichtet der Donaukurier Anfang April. Und was passierte? Der Asylbewerber aus Nigeria hat sich in der Aufnahmeeinrichtung an der Manchinger Straße in Ingolstadt seiner Abschiebung entzogen, indem er Polizisten mit einem 20 cm langen Messer bedrohte. Diese wichen offenbar zurück, was der Mann ausnutzte, um das Fenster zu öffnen und hinauszuspringen. Wie die Polizei mitteilte, lief er dann davon. Eine gleich eingeleitete Fahndung verlief ohne Erfolg. So einfach geht das.

Polizei darf nicht mit gebotener Härte Abschiebung durchsetzen

Das sei nur schwer zu verhindern, denn wäre es nicht verhältnismäßig gewesen, Schusswaffen gegen den erst drohenden und dann fliehenden Mann einzusetzen, denn er war ja “kein schwerer Straftäter”, sagte Polizeichef Peter Heigl. Und der Polizeichef weiter: “Sie kriegen es ja mehrfach mitgeteilt, dass sie das Land verlassen müssen” und “es ist schwierig, die Leute aufzugreifen, man kann relativ schnell abtauchen”. Da hat er Recht und das wissen auch die Abzuschiebenden.

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