Immer öfter kommt es in Discotheken und anderen Nachtlokalen zu Zwischenfällen mit ausländischen Mitbürgern. Die Konsequenz sind oftmals Verweise durch den Türsteher oder gar ein Verbot, das Lokal zu betreten. Von linker Seite werden allerdings nicht die Gründe für dieses Vorgehen hinterfragt, sondern es wird sofort von Diskriminierung gesprochen. Um diese vermeintlich ungerechte Behandlung zu unterbinden, sollten nun Strafmaßnahmen getroffen werden. Es droht sogar der Konzessionsverlust.
Gaststätten werden bestraft
Offenbar gab es in der Vergangeneheit immer wieder Anlässe, diverse ausländische Gruppierungen im Raum Niedersachsen des Lokals zu verweisen oder ihnen gar den Eintritt zu verwehren. Darum sah sich die Regierung nun genötigt, künftig eine Strafe für solche Aktionen auszusprechen. Wer als Lokalbetreiber oder auch Türsteher ausländische Personen aufgrund ihrer Religion oder Hautfarbe des Lokals verweist oder gar nicht erst eintreten lässt, macht sich strafbar. Gerechnet werden muss mit einer Zahlung in Höhe von bis zu 10.000 Euro.
Zwar kritisieren die Vertreter der Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga dieses Vorgehen, weil dahinter kein Sinn zu erkennen wäre, ein entsprechender Passus sollte aber dennoch so bald wie möglich geschaffen werden. „Mit der Gesetzesänderung wird die Diskriminierung in der Disco zu einer Ordnungswidrigkeit“, äußerte sich eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums stolz, wie es in der Jungen Freiheit heißt.
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