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18. März 2015 / 12:27 Uhr

Moschitz-Verfahren: ORF überführt sich selbst der Lüge

Das Oberlandesgericht Wien hat den Rechtsstreit zwischen dem umstrittenen ORF-Redakteur Ed Moschitz und FPÖ-Obmann HC Strache verlängert. Das Straflandesgericht hatte im Vorjahr gegen Moschitz entschieden, das OLG hob das Urteil nun auf.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist eine "Am Schauplatz"-Dokumentation, für die Moschitz im März 2010 zwei Skinheads zu einer FPÖ-Veranstaltung nach Wiener Neustadt mitgenommen hatte, wo es zu einer Begegnung mit FPÖ-Chef HC Strache kam. Strache warf dem ORF-Redakteur vor, die beiden Skinheads zu neonazistischen Parolen angestiftet zu haben. Das Band, das dies beweisen würde, sei von Moschitz oder jemand anderem im ORF manipluiert worden, vermutete die FPÖ.

Moschitz klagte HC Strache trotz strafrechtlicher Einstellung

Strafrechtlich ist die Causa seit Mai 2013 erledigt, die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat ein Verfahren gegen Moschitz wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung und Beweismittelfälschung eingestellt, ebenso Ermittlungen gegen HC Strache wegen des Verdachts der falschen Zeugenaussage.

Moschitz jedoch ließ es damit nicht bewenden: Er klagte die Partei wegen übler Nachrede und Verletzung der Unschuldsvermutung. Richter Stefan Apostol wies die Klagen in erster Instanz ab. Für ihn war unbestritten, dass Moschitz in die Dokumentation aktiv eingegriffen habe. „Es war offenkundig, dass doch etwas nachgeholfen werden musste, auf eine Weise, die das Ganze zuspitzt“, so Apostol damals. Ein „Nazisager“ hätte für Moschitz einen „Jackpot“ bedeutet. Der Richter ging davon aus, dass der Sager gefallen sei und nachträglich vom Band entfernt wurde.  Eine andere Sicht bezeichnete er als „völlig lebensfremd“.

Das Oberlandesgericht hat dieses Urteil nun aufgehoben und zur neuerlichen Verhandlung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Entscheidung wird als „korrekturbedürftig“ bezeichnet.

ORF berichtet nun doch über „private Angelegenheit“

Die Form der Berichterstattung über diese neue Wendung im ORF ist für FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl skandalös. ORF.at verfasste einen Bericht, der heute einige Stunden lang auf der Startseite verlinkt war. „Mit seiner Berichterstattung stempelt sich der ORF endgültig zum Lügensender“, erklärt Kickl, denn als Moschitz im Vorjahr mit seiner Klage in erster Instanz abgeblitzt war, berichtete der ORF darüber kein Wort, obwohl der stellvertretende ORF-Technikdirektor Thomas Prantner diese Berichterstattung eingemahnt hatte. ORF-at-Chefredakteur Gerald Heidegger jedoch hatte dies abgelehnt. Der Standard schrieb dazu am 15. Mai 2014:

Heidegger bestätigt auf STANDARD-Anfrage, dass Prantner die Story auf ORF.at reklamiert habe. Dieses Medienverfahren sei aber eine private Angelegenheit von Moschitz, das zur Hauptcausa um den 'Schauplatz', über die man berichtet habe, nichts Wesentliches beitrage. Zudem sei die Entscheidung in diesem Medienverfahren nicht rechtskräftig

„Angesichts der heutigen Berichterstattung ist Heideggers damalige Aussage als glatte, vermutlich politisch motivierte Unwahrheit entlarvt“, so Kickl, der eine neuerliche Beschwerde bei der KommAustria ankündigt.

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