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28. Jänner 2015 / 19:00 Uhr

Fall Bakary J.: “Prügelpolizisten” sehen sich als Opfer einer Polit-Intrige

Der angebliche Prügelskandal rund um den Gambier Bakary J. könnte sich zum Polit-Krimi entwickeln. Nach neuerlichen Geldforderungen J.s wegen “Traumatisierung” (er will 375.000 Euro) gehen nun jene Polizisten in die Gegenoffensive, die damals wegen Misshandlung verurteilt worden waren. Sie behaupten, Opfer eines “Kuhhandels” zwischen ihrem Anwalt und dem zuständigen Richter geworden zu sein; hervorgerufen durch den enormen öffentlich-medialen Druck in Richtung “Folterpolizisten”. Das Straflandesgericht Wien muss derzeit über einen Verfahrens-Wiederaufnahmeantrag der drei Ex-Beamten entscheiden.

“Die Behörden mauern, wo es nur geht!”

Genau hier beginnt aber schon die juristische Gratwanderung: Nach gängiger österreichischer Judikatur sollte eine Behörde, die – wie hier – selbst in die zu prüfende Causa verwickelt ist, den Fall an Kollegen in einem anderen Bundesland abgeben. Allem Anschein nach geschieht dies aber nicht. Im Gegenteil: “Die Behörden mauern, wo es nur geht. Scheinbar will man unser Begehren ohne inhaltliche Prüfung abwürgen”, klagt die Anwältin der drei, Maria Zehetbauer. Sie verweist diesbezüglich auch auf die aktuelle Beantwortung mehrerer parlamentarischer Anfragen der FPÖ – vor allem zum Aufenthaltsstatus J.s und zum Titel, aus dem ihm 110.000 Euro Steuergeld ausbezahlt worden sind. Tenor aus Finanz-, Justiz- und Innenministerium: “Amtsgeheimnis”, “Datenschutz” oder “nicht zuständig”. Immerhin – von den drei Ex-Beamten fordert die Republik ganz offiziell die 110.000 Euro im Regressverfahren zurück.

Was gegen Bakary J. spricht: Der Gambier war bereits 1997 nach illegaler Einreise unter falschem Namen (er nutzte mindestens drei Alias-Namen) mit einem unbefristeten Aufenthaltsverbot in Österreich belegt worden. Später saß er wegen Drogenhandels eineinhalb Jahre im Gefängnis und wurde auch der Bigamie überführt. Er war zugleich in Wien und Graz verheiratet und hatte mit beiden Frauen Kinder. Dazwischen hatte er sein Glück in Deutschland versucht, wo er ebenfalls wegen Drogendelikten angeklagt und des Landes verwiesen wurde. Dem durch Randalieren misslungenen Abschiebeversuch 2006 in Wien waren drei ähnliche Versuche vorangegangen.

Polizisten waren nachweislich unbewaffnet

Was für die Polizisten spricht: Sie waren am Abschiebetag nachweislich unbewaffnet, denn sie sollten ja nach Gambia fliegen (Bakary J. behauptete später, mit einer Pistole bedroht worden zu sein). Ihren Angaben nach hat sich folgendes zugetragen: Nachdem der kräftige Afrikaner auch bei der Rückfahrt vom Flughafen im Auto randalierte, versuchten die Beamten, ihn in der an der Strecke liegenden Übungshalle mit sogenannten Bandschlaufen an den Armen zu sichern. Dabei und bei einem späteren Fluchtversuch entstanden – wie bei solchen Einsätzen gesetzlich gedeckt möglich – leichte Verletzungen. Genau solche wurden im AKH kurz nach der Ruhigstellung des Tobenden festgestellt: ein paar Prellungen und eine leichte Schürfwunde an der Stirn (Attest liegt der Redaktion vor).

Erst Tage später tauchte jenes ominöse (und extrem unscharfe) Foto auf, das seine damalige Lebensgefährtin angeblich im Schubhaftzentrum gemacht haben will. Zuvor hatte Promi-Anwalt Nikolaus Rast den Gambier dort besucht. In einem neuerlichen Attest wurden dann plötzlich schwere Gesichtsverletzungen festgestellt. Wie sich dieser Wandel vollzogen hat, bleibt ein Rätsel.

Medien bekamen ihr Opfer

Nachdem Amnesty International das Foto samt Foltervorwürfen weltweit verbreitet hatte, löste dies einen Sturm öffentlicher Empörung aus, gegen den jegliche sachliche Aufarbeitung unmöglich war. Schließlich, so berichten die Polizisten, habe es einen “Kuhhandel” zwischen ihrem damaligen Anwalt und dem zuständigen Richter gegeben, indem ihnen geraten wurde, die Prügel zuzugeben. Damit hätten die Medien ihr Opfer. Im Gegenzug würden sie eine relativ geringe, bedingte Strafe bekommen und im Polizeidienst bleiben können. Die drei bis dahin mehrfach ausgezeichneten Wega-Beamten, die zuvor schon 70 Abschiebungen ohne Probleme durchgeführt hatten, taten dies, weil die Polizeiführung ihnen den Verbleib in der Truppe zugesichert hatte. Doch daran wollte sich wenig später keiner mehr erinnern – alle drei wurden entlassen.

Geld und Wohnungsmiete für angebliches Folteropfer

Bakary J. hingegen erhielt aus bisher nicht offen gelegten Gründen vom Innenministerium freiwillig 110.000 Euro (angeblich für Gutachten), bekam einen Aufenthaltstitel; ja sogar die 1.000 Euro Miete für seine Simmeringer Wohnung bezahlen jeweils zur Hälfte Gemeinde Wien und Caritas. Der Afrikaner half danach auch mit, einen angeblich authentischen Film über seine “Folter” zu drehen, der von der Polizei mittlerweile sogar als Ausbildungs-Schulfilm gezeigt wird. Wie “authentisch” dieser Streifen ist, zeigt allein die Tatsache, dass alle “Folter-Beamten” dort bewaffnet sind.

“Die quasi Nicht-Beantwortung meiner parlamentarischen Anfragen unter dem Deckmantel Amtsverschwiegenheit oder Datenschutz ist eine Frechheit. Ich werde hier weiter Druck machen, um die Hintergründe aufzuklären”, erklärt die FPÖ-Nationalrats-Abgeordnete Dagmar Berlakowitsch-Jenewein. “Wenn die Prügelvorwürfe stimmen, hätte es nie eine bedingte Strafe für die Polizisten geben dürfen. Stimmen sie aber nicht, ist mir unverständlich, warum Herr J. nicht längst abgeschoben wurde und wofür man ihn bezahlt”.

“Familienzusammenführung” – Mit welcher Familie?

Gerüchten zufolge lebt Bakary J. seit dem Vorjahr unter dem Titel “Familienzusammenführung” legal in Österreich. Die Frage ist, mit welcher seiner ehemaligen Frauen und Kinder er zusammengeführt werden soll. Und ob die das auch wollen. Aber vielleicht wollen die Behörden ja auch nur klären, wer J.s Alimente für zumindest drei Kinder bezahlt. Mit ziemlicher Sicherheit der Steuerzahler.

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