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Trafikanten sollen sich gerichtlich gegen Diskriminierung wehren.

26. Jänner 2015 / 20:00 Uhr

Hundstorfer rät Trafikanten zu Klage

Seit einiger Zeit stehen maßgebliche ÖVP-Funktionäre im Tabaksektor unter Verdacht der Diskriminierung einer Behinderten. Folgender Sachverhalt soll sich laut einer Anfrage des FPÖ-Nationalratsabgeordneten Peter Wurm an Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) abgespielt haben:

Einer langjährigen Trafikantin, Frau Herzer in Wien 1200 – einer vorzugsberechtigten Behinderten –, ist offensichtlich von der zuständigen Monopolverwaltung (GF DI Tina Reisenbichler-ÖVP) gemeinsam mit der Berufsvertretung der Trafikanten in Wien, (Mag. Peter Ruschka, ÖVP) schweres Unrecht zugefügt worden. Nachdem bereits verhindert worden war, dass die Adoptivtochter von Frau Herzer das Geschäft übernehmen konnte, verhinderte man in weiterer Folge auch die Weitergabe an einen anderen Nachfolger.

Dies erfolgte dergestalt, dass man zuerst eine Wirtschaftsbund-nahe Trafikantin an Frau Herzer als potentielle Geschäftsnachfolgerin „zuführte“. Diese ließ sich nachdem ihr der Übernahmepreis durch Frau Herzer genannt worden war (60.000€) aber sehr lange Zeit. Das Geschäft war aus Gesundheitsgründen inzwischen geschlossen worden.

Nach mehreren Monaten der Geschäftsschließung wurde von der Monopolverwaltung, Herr Dr. Koreska (ÖVP-nahe) der ursprünglich bei 60.000,- Euro liegende Verkaufspreis einfach „autoritär“ mit 30.000,- Euro festgesetzt. Begründung: Die Trafik sei seit drei Monaten geschlossen. Frau Herzer ließ sich diese Vorgangsweise nicht gefallen und weigerte sich die Trafik an die Wirtschaftsbund-nahe Trafikantin zu verkaufen. Mittlerweile suchte Frau Herzer einen anderen Geschäftsübernehmer, der einen entsprechenden Kaufpreis für die mit zuletzt 850.000,- Euro Tabakumsatz ausgestatteten Trafik bezahlen würde.

Frau Herzer wurde in weiterer Folge von einem Interessenten angesprochen, da dessen Tochter – zu 50% Invalide – an der Trafik interessiert sei. Bei der Monopolverwaltung und für die dortige Sachbearbeiterin wäre eine entsprechende Übernahme in Ordnung gewesen. Als Frau Herzer mit der Übernahmewerberin vorsprach, mischte sich aber plötzlich Herr Dr. Koreska (ÖVP-nahe) in das Gespräch ein und teilte mit, dass die Trafik einfach nicht mehr nachgesetzt werden würde. Ein triftiger Grund dafür wurde von Dr. Koreska nicht angeführt.

Sozialminister rät zur Klage gegen Monopolverwaltung

Konfrontiert mit diesem Sachverhalt, zeigt sich der für Behindertenangelegenheiten zuständige rote Sozialminister einigermaßen irritiert. Denn immerhin geht es um eine Behinderte und den mutmaßlichen Machtmissbrauch von ÖVP-Funktionären in einer Tochtergesellschaft des Finanzministeriums. Angesprochen auf die geschilderten ungeheuerlichen Vorgänge in dem 100-Prozent-Tochterunternehmen des Finanzministeriums rät er der betroffenen Trafikantin zur Klage gegen die MVG:

Wenn die Trafikantin der Meinung ist, auf Grund ihrer Behinderung diskriminiert worden zu sein, so steht es ihr frei, eine Klage nach den Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) beim ordentlichen Gericht einzubringen. Das Gericht hat dann zu entscheiden, ob eine Diskriminierung im Sinne des BGStG vorliegt. Vor Einbringung einer Klage muss bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden.

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