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24. August 2012 / 08:30 Uhr

Deutscher Ethikrat will Beschneidungen nur unter klaren Auflagen

Nun ist die bundesdeutsche Diskussion über die Beschneidung beim „Deutschen Ethikrat“ angekommen. Nach dem Urteil des Kölner Landgerichtes hat sich dieser mit diesem Thema im Spannungsfeld von Strafrecht und Religinsfreiheit befasst. Das Gremium, das hohe wissenschaftliche Kompetenz vereinigt, möchte religiös motivierte Beschneidungen nur unter bestimmten Auflagen erlauben. Mit dieser Haltung will der Ethikrat einen Ausweg aus der derzeitigen Situation aufzeigen, wobei bei Wahrung der Religionsfreiheit auch die individuellen Rechte der betroffenen Kinder und Jugendlichen geschützte werden sollen.

Der Deutsche Ethikrat fußt auf einem eigenen Gesetz und vereinigt hohe wissenschaftliche Expertise. Insgesamt vertreten dort 26 Mitglieder naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange im Bezug auf gesellschaftspolitisch relevante Fragestellungen. Die Beschneidungsdiskussion wurde als eine solche Fragestellung erkannt und dementsprechend behandelt.

Beschneidung nur unter Bedingungen als „Sonderrecht“

Wenn es ein Ja zu religiös motivierten Beschneidungen von Juden und Muslimen gibt, dann nur unter ganz genauen Auflagen. Dies ist das Ergebnis der Beratungen. Im Einzelnen fordert der Ethikrat eine umfassende Aufklärung über mögliche Risiken, eine fachgerechte medizinische Ausführung des Rituals, eine qualifizierte Schmerzbehandlung sowie ein entwicklungsabhängiges Vetorecht der betroffenen männlichen Jugendlichen. Der Hamburger Strafrechtler Reinhard Merkel macht im Interview mit dem Deutschlandradio deutlich, dass der Ethikrat auch Zugeständnisse der betroffenen Religionsgemeinschaften erwartet, etwa in der Frage der Betäubung bei der Beschneidung, die etwa von manchen Rabbinern abgelehnt wird:

Das ist für gläubige Juden eine Zumutung und das Statement des Oberrabbiners macht das deutlich. Aber ganz ohne Zumutungen an die beiden großen Religionsgemeinschaften wird eine akzeptable Regelung nicht gefunden werden können. Das wird man auch der jüdischen Gemeinschaft zumuten müssen.

Strafrechtler sieht rechtspolitischen Notstand

Merkel sieht den deutschen Gesetzgeber in einer Art "rechtspolitischem Notstand", der allerdings nichts mit der Religionsfreiheit zu tun habe, sondern mit der Konkurrenz zwischen dem elterlichen Erziehungsrecht und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit:

Lassen Sie mich ganz deutlich sagen, dass das Recht auf Religionsfreiheit auf gar keinen Fall ein Recht gewährt, unmittelbar in den Körper anderer Personen einzudringen. Es geht ganz primär um das elterliche Sorge- und Erziehungsrecht. Dazu gehört das Recht der Eltern, selber zu bestimmen, wie und ob überhaupt die Kinder religiös erzogen werden und in welche Religionsgemeinschaft sie integriert werden. Aber da sitzt das Problem, nicht einfach bei der Religionsfreiheit. Das wird oft missverstanden, leider auch von den meisten unserer Bundestagsabgeordneten, die sich an der Diskussion bisher beteiligt haben.

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