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15. April 2013 / 02:00 Uhr

Ministerin Bures diskriminiert einen Mann

Infrastrukturministerin Dores Bures (SPÖ) hat in ihrem politisch motivierten Wahn, praktisch ausschließlich Frauen in Chefposten zu hieven, eine bittere Niederlage einstecken müssen. Ausgerechnet die nur von Frauen besetzte Gleichbehandlungskommission hat der Ministerin nun Diskriminierung vorgeworfen. Sie hatte bei der Besetzung einer Sektionsleitung nicht den Bestgereihten, sondern die Zweitgereihte – weil sie eine Frau ist – für den Job genommen.

Wie Die Presse berichtet, geht das Prozedere auf das Jahr 2011 zurück. Damals wurde ein Posten für die Leitung der “Supersektion” gesucht, weil aus zwei Sektionen, “Straße und Luftfahrt” sowie “Schiene und Wasserstraße”, eine Sektion “Verkehr” geschaffen wurde. Für diesen Chefposten bewarb sich auch Peter Franzmayr, der bisherige Leiter der Sektion “Straße und Luftverkehr”, doch er bekam die Stelle nicht. Sondern die Zweitgereihte Ursula Zechner.

Klage als Abschiedsgeschenk für Bures

Bures erklärte ihre Entscheidung in einer Presseaussendung so: “Ich war in der glücklichen und zugleich schwierigen Lage, aus drei höchst qualifizierten Bewerbern wählen zu können, und habe mich für die weibliche Bewerberin unter den Topgereihten entschieden.”

Enttäuscht kehrte Franzmayr kurze Zeit später dem Ministerium den Rücken und wechselte in die Privatwirtschaft. Aber nicht ohne Bures ein “Abschiedsgeschenk” zu hinterlassen: Er wandte sich mit einer Beschwerde an die Bundes-Gleichbehandlungskommission. Die gab Franzmayr mit einem 20-seitigen Gutachtens recht: Dass er – obwohl er Bestgereihter war – bei der Beförderung übergangen wurde, sei eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, sagten die Frauen in den Kommission.

Kommission hat keine Rechtsverbindlichkeit

Mit dem Gutachten der Kommission hat der Beschwerdeführer das Recht, von seinem (früheren) Dienstgeber Schadenersatz wegen Verdienstentgangs einzufordern. Was Franzmayr auch tat, doch bis dato ist kein Cent geflossen. “Weil eine Bewertung der Gleichbehandlungskommission keine Rechtsverbindlichkeit hat,” richtete das Ministerium der Presse aus.

Ist die Gleichbehandlungskommission also nur ein Verein zum Krenreiben? Tatsächlich wird es dem Ministerium wohl ums liebe Geld gehen, denn man befürchtet, Franzmayr einen Betrag zwischen 300.000 und 400.000 Euro zahlen zu müssen. Am Ende könnte ein Gericht entscheiden – und einmal mehr würde mit dem Geld der Steuerzahler für die diskriminierende Personalpolitik bezahlt, wie das etwa auch schon bei Ex-Verteidigungsminister Darabos der Fall war.

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