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18. Mai 2012 / 14:41 Uhr

OECD beschäftigt sich mit steuerlicher Behandlung von Sklaverei

Die Sklaverei ist weltweit abgeschafft. Es mag zwar sein, dass sie in manchen Gegenden unter besonders verwerflichen Regimen noch vorkommt, in österreichischen Gesetzen sollte dafür jedoch kein Regelungsbedarf mehr bestehen. Sollte man meinen. Denn der FPÖ-Abgeordnete Roman Haider hat eine Passage dazu in den OECD-Musterabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung gefunden. Österreich erneuert viele dieser Abkommen derzeit auf Basis ebendieser OECD-Richtlinien.

Im fünften Absatz des Artikels 26 heißt es wörtlich:

Absatz 3 ist in keinem Fall so auszulegen, als könne ein Vertragsstaat die Erteilung von Informationen nur deshalb ablehnen, weil sich die Informationen bei einer Bank, einem sonstigen Kreditinstitut, einem Bevollmächtigten, Vertreter oder Treuhänder befinden oder weil sie sich auf das Eigentum an einer Person beziehen.

Leibeigenschaft in Österreich seit Josef II. Geschichte

 

„Eigentum an Personen sollte in Österreich spätestens mit dem Leibeigenschaftsaufhebungspatent von Josef II. aus dem Jahr 1781 und dem  Dekret zur Aufhebung der Erbuntertänigkeit aus 1848 keiner gesetzlichen Regelung mehr bedürfen“, stellt Haider fest. Dass es sich nicht um einen Übersetzungsfehler handle, zeige ein Blick in die englische und französische Fassung, wo von „ownership interests in a person“ bzw. „droits de propriété dans une personne“ die Rede sei. Insofern sei die Erklärung von Finanzministerin Fekter, dass die Übersetzung „nicht ganz ausreichend“ sei, nicht korrekt. Immerhin habe sich Fekter bereit erklärt, den deutschen Text dahingehend zu korrigieren, dass daraus hervorgeht, dass juristische und nicht natürliche Personen damit gemeint sind. „Offensichtlich wird in ganz Europa seit Jahren diese Formulierung verwendet, ohne dass es jemandem aufgefallen wäre. Liest denn gar niemand mehr die Gesetzestexte durch? Wenn man juristische Personen meint, dann muss man das auch so schreiben“, wundert sich Haider.

 

Regierungsparteien stimmten trotzdem zu

 

Die Abkommen sind abseits dieser Skurrilität auch inhaltlich problematisch, kommt es dadurch doch zu einer Aushöhlung des heimischen Bankgeheimnisses. Weder das noch die Leibeigenschaftsformel hinderten freilich die Mandatare von SPÖ und ÖVP, dem Gesetzesvorschlag am letzten Mittwoch im Parlament zuzustimmen. „Neu abzuschließenden und korrigierten Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung wird auch die FPÖ in Hinkunft zustimmen“, stellt Haider abschließend fest. Denn es sei besser, ein Doppelbesteuerungsabkommen mit diesem Zusatzartikel zu haben als gar keines, weil diese Abkommen natürlich Bürger vor Doppelbesteuerung und die Staaten vor Steuerhinterziehung schützen.

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