Nach einer Klage des Saatgutproduzenten Monsanto muss Frankreich sein Verbot des Anbaus von Genmais MON 810 neu begründen. Grund für die Entscheiding des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) war, dass sich Frankreich bei seinem Verbot an einer veralteten EU-Richtlinie orientiert hatte. Um den Genmais im eigenen Land aus dem Verkehr zu ziehen, muss Frankreich erst "ein erhebliches Risiko" für Mensch, Tier oder Umwelt beweisen. Außerdem muss Paris die EU-Kommission in Brüssel über einen solchen Schritt "schnellstmöglich" informieren,.so der Spruch des EuGH. Frankreichs Umweltministerin Nathalie Kosciusko-Morizet meinte dazu: "Wir werden erneut eine Schutzklausel beantragen, da die Umweltprobleme weiter ungelöst sind". Die Anbauverbote in fünf weiteren EU-Staaten, darunter Österreich, bleiben von diesem Urteil unberührt.