In Österreich und anderen europäischen Ländern ist die Scharia längst Teil der Rechtssprechung. Zuletzt gestand der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Fall über internationales Unterhaltsrecht zwischen Österreich und Saudi-Arabien einer Ehefrau verkürzten Unterhalt zu. Juristen berufen sich darauf, dass das islamische Recht nur dann angewendet wird, wenn es mit den Menschen- und Grundrechten vereinbar ist. Ganz offensichtlich nicht der Fall war dies jüngst auf der zur Ukraine gehörigen Halbinsel Krim.